» Fr 6. Mär 2015, 09:49
Hallo!
Ich schätze einmal, uns geht´s allen so....
Wenn ich mich nicht irre, gibt es bei GdR als Schwerpunkt die Vorgaben nach § 823 I BGB, desweiteren will man wohl sehen, ob der Gutachterstil schon ansatzweise (?) beherrscht wird.
Ein BGB darf m.E. genutzt werden, ich meine gelesen zu haben, dass Post-its an bestimmten Paragraphen angebracht werden dürfen, um diese schneller zu finden. Auch ein Verweis ist m.E. erlaubt, mehr aber nicht.
Die Technik der Übungs-Klausur (bzw. der Online-Klausur) ist mir auch noch nicht vollständig klar...ich bemühe mich aber herauszufinden, wie alles funktioniert. Teilweise kreuze ich zu viel an, das wird dann negativ bewertet, in den Übungsklausuren GdR habe ich teilweise "versagt", ich übe aber weiter.
Wenn Du an den Online-Klausuren teilnimmst (ohne Anmeldung möglich, einfach unter "exam" schauen, wann es los geht und zum richtigen Zeitpunkt angemeldet sein - gestern z.B. konnte ich um Punkt 20 Uhr "starten"), erkennt man grundsätzlich wie der Wissensstand ist. Es liegt in deiner Entscheidung, ob du dich zur Präsenzklausur anmeldest. Ich selbst habe mich am 21.03. zur GdR-Klausur angemeldet, die Online-Klausuren habe ich aber nicht machen können (ledigliche eine OK am 04.03.). Der Terminplan für die Klausuren ist im HFH Web-Campus ersichtlich. Ich will hoffen, dass es klappt.
Zur Info: Die OK gestern habe ich abgebrochen. Die Aufgabe hörte sich "leicht an", ich habe mich aber total "festgefahren", sodass ich nach fast 2 Stunden keine Entscheidung treffen konnte, ob der Anspruch gerechtfertigt war oder nicht (ich habe dann einfach ohne "Klausurabgabe" vor Wut/Frust den rechner ausgemacht!
Also, ganz entspannt! Ich meine Prof. Möller hat in seinem Audio-Vortrag erwähnt, dass man das nicht in wenigen Tagen beherrschen kann..
VG
Stefan