» So 26. Jul 2015, 21:15
Hallo,
ich bearbeite die derzeit laufenden OK´s.
Dort ist das Hilfsmittel Juris ja zugelassen.
Bei den OK´s in GdR wird unter anderem geprüft, ob ich in der Lage bin ein Urteil (Phase III) in die Logik (Phase II) zu übertragen.
Wenn ich ich es aber weiter richtig verstehe, dann ist es doch so, dass außerdem geprüft wird, ob ich in der Lage bin mit juris umzugehen, da ich bei Tatbestandsvoraussetzungen, welche problematisch zu bewerten sind, als Argument bestehende Urteile aus der Rechtsprechung nennen soll.
Ich hab das dann bisher so verstanden, dass ich die in den Aufgaben/Fällen genannten Quellen z.B. NJW in juris suchen und das dort genannte Urteil entsprechend als Argument in der TakeLaw Struktur nennen soll.
Jetzt habe ich nur das Problem, dass ich in den meisten OK´s, insbesondere der heutigen dazu in Juris nichts gefunden habe.
Nachdem ich heute lange nach der OK noch immer keine Ruhe gefunden habe, habe ich nochmal im Internet recherchiert. Dort habe ich genau den Fall bei der entsprechenden Landesrechtssprechungdatenbank gefunden.
Nun meine Frage:
Kann es sein, das mein Zugang bei Juris nicht die erforderlichen Freischaltungen hat?
Oder soll ich bei den Argumenten ausschließlich das zitieren, was in den Fällen, die per Link zur Verfügung gestellt werden drin steht. Ich stehe derzeit völlig auf dem Schlauch.
Für eine schnelle Rückmeldung, bestenfalls noch vor der morgigen Klausur vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Claudia