Fallstudien: HuGR Freischaltung der Fälle / komplexen Fälle

"Wie funktioniert .... ?"

» Sa 25. Okt 2014, 17:58

Hallo,
im o.g. Modul sind im Moment 19 Fälle für mich freigeschaltet. Wovon ist die Freischaltung der weiteren Fälle, vor allem der komplexen Fallstudien, abhängig? Werden diese mit der Zeit freigeschaltet oder muss ich etwas bestimmtes dafür machen? Die Fälle, die im Practice-Bereich verfügbar sind, habe ich bspw. bereits bearbeitet. Ich habe aber nicht das Gefühl gehabt dass das irgendeinen Einfluss auf die weiteren Fälle hat.
Rotcapchen
 
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» So 26. Okt 2014, 18:13

Hallo,

das Gefühl kenne ich - und bei mir sind auch keine weiteren Fälle freigeschaltet worden. Dies war für die Prüfung allerdings auch nicht notwendig. Ich denke eher, dass dort das Ausbauziel des Kurses bereits vorgesehen ist.

VG
Thies
Dipl.-Kfm. Thies Lesch, LL.M., Hamburg
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TLesch
 
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» Mo 27. Okt 2014, 15:21

Ok, das beruhigt natürlich.
Ich wollte halt unbedingt vermeiden, dass ich klausurrelevante Übungen erst kurz vor der Prüfung sehe (oder überhaupt nicht), nur weil ich ein wenig blind bin was die Funktionen angeht.

Danke für die Info! :)
Rotcapchen
 
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» Mo 24. Nov 2014, 12:36

Hallo,

und was heißt das nun im Klartext? Ich hätte schon noch Bedarf die weitere Fälle im Exam-Bereich zu bearbeiten zzgl. natürlich der komplexen Fälle aus dem HGR. Mein Studium stagniert gerade aufgrund dessen, dass es dort nicht weiter geht. Ich finde diese Fälle absolut hervorragend und ich lerne damit am Besten und auch am Meisten. Besonders gespannt bin ich auf die komplexen Fälle des HGR - also bitte endlich her damit!!! ;)

Also frage ich hier nochmal: WIE oder WANN kommen die weiteren Fälle???

Danke im Voraus!
sanctus
 
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» Do 27. Nov 2014, 15:00

Hmm, na das funktioniert ja prima bis hierhin.

Versteht mich nicht falsch, das Prinzip des Studiums an sich ist ja ganz gut, auch die Take-Law-Strukturen überzeugen mich auf ganzer Linie. Wenn man aber mal Fragen, Probleme oder ähnliches hat, steht man ziemlich allein da. Da wird einem zwar ständig das Forum empfohlen aber man sieht ja hier, dass das eben nicht immer funktioniert. Da zahlt man hohe Summen und wird dann mit einem Zugang zu einer Lern-Plattform allein gelassen und die Studenten sollen sich dann untereinander den notwendigen Service auch noch selbst bieten.

Da sollte man noch so Einiges verbessern. Einen Moderator, der hier täglich anwesend ist und alle Fragen beantwortet würde es sicherlich fürs Erste auch tun.

Vorerst würde ich aber einfach nur Zugang zu den restlichen Übungsfällen haben wollen oder aber eine Erklärung wie oder wann man an diese ran kommt. Wieso die nicht gleich online sind, kann ich bis hierhin auch nicht wirklich nachvollziehen.

Ich bitte nochmals um Hilfe!!! BITTE!!!
sanctus
 
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» Fr 28. Nov 2014, 08:23

Wir benötigen für die weiteren Fälle komplexe Prüfungsstrukturen. Hier haben wir eine neue Generation entwickelt. Sie werden heute als Memorize-Inhalte zum Kennenlernen freigegeben. In der nächsten Woche erfolgt dann die Freischaltung der weiteren Fälle auf der Basis dieser neuen Strukturen.
Das Forum wird ständig begleitet. Allerdings gibt es Themen, die nicht sofort einer Lösung zugeführt werden sollen. Das sind inhaltliche Fragen, bei den die Studierenden die Gelegenheit erhalten sollen, sich fachlich auszutauschen, ohne das "von oben" sofort eine Festlegung über richtig und falsch erfolgt. Bitte in diesem Bereich nicht mißverstehen, wenn die Fragen von Studierenden selbst und nicht vom Support oder den Dozenten beantwortet werden.

Andere Themen wie technische Fragen oder vor allem die Fragen zur Erweiterung des Angebotes werden selbstverständlich ebenfalls ständig mitgelesen, können aber nicht immer wieder neu beantwortet werden, wenn klar ist, dass zuvor Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Sie haben z.T. technische Hintergründe, die ich hier beispielhaft andeuten möchte:
Die weiteren Falle in diesem Fach beruhen auf Strukturen, die bereits für die nächste T@keLaw-Version ausgelegt sind. Hier gibt es einen Kompatiblitätssprung und es muss techisch sichergestellt sein, dass es beim Wechsel der Version zu keinen Rückstellung im Bearbeitungsstand bei den Studierenden kommt, weil anstelle bisheriger Strukturen nun neue Strukturen zum Einsatz kommen, die gleichzeitig mit der heute aktuellen Version kompatibel sind. Wenn ich also als Dozent neue Funktionen vorschlage, die von der Technik auch umgesetzt werden können, dann ist der Preis für diesen Fortschritt, dass technisch auch verfügbar gemacht wird, was auf der Wunschliste steht. Anders als beim tradierten Fernstudium wird nicht einfach nur Papier bedruckt, sondern Inhalte (Dozenten) und Umsetzung (Technik) müssen Hand-in-Hand realisiert werden. Der Vorteil besteht in den weitergehenden Möglichkeiten des Studiums, die unsere Studierenden täglich nutzen können. Die Flexibilität ist dabei nur ein Stichwort von vielen.

Die neuen Strukturen umfassen die Bereiche BGB-AT und Schuldrecht-AT und sukzessive auch Teile von Schuldrecht BT. Die weiteren practice-Fälle stellen den Zusammenhang zwischen Handels- und Gesellschaftsrecht zu diesen Grundlagen dar, die jeder beherrschen muss, der einen LL.M. Titel tragen möchte.

Für Rückmeldungen zu den neuen Strukturen bin ich mit meiner Mannschaft wie immer dankbar.

Viel Erfolg!

gez. Prof. Dr. Tony Möller

PS: Die Klausuraufgaben nehmen auf den Stand des inhaltlichen Ausbaus Rücksicht. Wer also in diesem Fach Prüfung ablegt, muss nur bewältigen, was zuvor geübt worden ist. Die Inhalte werden für diejenigen, die zuerst die Prüfung abgelegt haben im Zusammenhang mit einem späteren Fachmodul "nebenbei" ansgesprochen, so dass in der Summe alle Studierenden gleiche Anforderungen bewältigt haben werden.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
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» Fr 28. Nov 2014, 17:40

Nocheinmal zur Klarstellung:

Wenn heute Inhalte im Bereich Memorize freigeschaltet werden und in den nächsten Tagen Fälle dazu, dann hat das für die aktuellen Prüfungstermine keine Relevanz. Ich möchte gerne vermeiden, dass unnötige Nervosität entsteht.

Viel Erfolg bei den laufenden Prüfungen!

gez. Prof. Dr. Tony Möller
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» Mo 5. Jan 2015, 13:55

Hallo,

nach nun gut über einem Monat hat sich bei mir leider immer noch nichts getan. Die weiteren Fälle ab Fall 20 sind nicht freigeschaltet, ebenso alle Fälle zum Umwandlungsrecht. Mir fehlt tatsächlich ein wenig der Praxisbezug, der ja sicherlich auch für die Prüfung notwendig sein wird, da dort bestimmt nicht nur einfache Fragen gestellt werden, sondern Fälle bearbeitet werden müssen.

Habe ich hier etwas übersehen, dass die Fälle noch nicht freigeschaltet sind? Bitte um Aufklärung und Freischaltung!

Freundliche Grüße
sanctus
 
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» Mo 12. Jan 2015, 13:38

Hallo? Jemand da?

Ich bitte weiterhin um Beantwortung meiner oben stehenden Frage!!!

Das Modul "Fallstudien zum HuGR" ist bei mir nicht vollständig.
sanctus
 
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» Mo 12. Jan 2015, 14:43

Hallo sanctus,

auch wenn noch nicht alle versprochnen Übungsaufgaben vorhanden sind, können Sie gern in diesem Modul eine Prüfung ablegen. Inhaltlich kann nur das abgeprüft werden, was auch in der Vorlesung und in den Übungen besprochen wurde.
Sobald der Autor weitere Übungsaufgaben einreicht, werden wir diese umgehend zur Verfügung stellen. Ich stehe dazu im Kontakt mit dem Autor.
gez. Mario Landeck
Administrator T@keLaw-Community
Systembetreuer T@keLaw+ Lernplattform
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M. Landeck
 
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» Mo 12. Jan 2015, 20:06

Die Frage ist von mir kürzlich unter der Rubrik Verschmelzungsvertrag beantwortet worden. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich nicht weiß, wie ich einen Link darauf hier in meine Antwort einbaue. Darum nehme ich den unklugen Weg und kopiere meine Antwort einfach hier noch einmal hinein. Ich hoffe, das beantwortet die Frage.

Die Hinweise wurden zu Beginn des Studiums von mir erstellt. Dann hat sich gezeigt, dass die Teilnehmer vor allem im ersten Semester teilweise überfordert sind, weil es vor allem für Quereinsteiger sehr schwierig ist, gleichzeitig sowohl den Einstieg in die juristische Methode einerseits und andererseits so spezielle Probleme wie angesprochen zu lösen.

Wir machen es deshalb wie folgt: Diejenigen, die noch zu kämpfen haben, den Einstieg zu bewältigen, sollen nicht noch im ersten Semester zusätzlich erhöhte Anforderungen bewältigen müssen. Deshalb habe ich die entsprechenden Übungen in practice nicht freischalten lassen, weil es dann auch darum geht, die eigenen Vorschläge mit der create-Funktion zu entwerfen. Das könnte eine Überforderung zum Einstieg darstellen. Hier habe ich also eine Korrektur vorgenommen, weil ich die entsprechenden Rückmeldungen der Studierenden durchaus ernst nehme.

Das schließt aber nicht aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt oder für diejenigen, die keine Schwierigkeiten beim Einstieg in das Studium bewältigen müssen, sich dennoch freiwillig der Anforderung stellen, die Verschmelzungsvoraussetzungen in der create-Funktion zu strukturieren. Immerhin ist das Studium ein BildungsANGEBOT und keine Zwangsveranstaltung (!). Die Vorstellung, dass nur zur Bildung führt, was über eine Prüfung erzwungen wird, halte ich für überkommen. Es gehört zum Konzept dieses Online-Studiums, dass Angebote offenstehen, die intellektuellen Fähigkeiten zu schärfen. Es kann aber nicht vorhergesehen werden, ob bei unterschiedlichen Voraussetzungen das erste, oder das letzte Semester der richtige Zeitpunkt ist, um sich diesen höchsten Anforderungen zu stellen.

Aus diesem Grunde habe ich mich entschlossen, die Anforderungen zu benennen, aber derzeit keine practice-Aufgaben dazu freizuschalten, weil die Prüfung nicht auf diesem hohen Niveau aufsetzt. Es muss auch für Quereinsteiger möglich sein, die ersten Prüfungen zu bewältigen. § 20 UmwG ist schon schwierig genug.

Derzeit wird das Buch zu T@keLaw vorbereitet (wir sind endlich in der finalen Phase). Entsprechend wird auch die einführende Grundveranstaltung angepasst werden, weil inzwischen inhaltliche und vielleicht auch didaktische Fortschritte erzielt werden konnten. Damit können dann auch für die Studieneinsteiger die Anforderungen wieder ein Stück nach oben korrigiert werden, insbesondere weil die neue Version 4 von T@keLaw eine noch bessere und individuellere Unterstützung im Studium bieten wird: Wer effektiver lernt, kann auch noch mehr leisten. Ich selbst, aber auch meine Dozenten-Kollegen und das ganze Team von teach-audio arbeiten sehr intensiv daran, ihnen möglichst bald ein neues Level von Studienunterstützung bieten zu können.

Im Moment bleibt mir auf die konkrete Nachfrage nur die Information, warum die practice-Übungen noch nicht freigeschaltet worden sind. Sie werden die ursprünglich benannten Übungen nachholen können und haben Gelegenheit, ihre Kompetenz auch dann noch zu verbessern, wenn Sie die Prüfung bereits abgelegt haben. Im Moment überwiegt das Bedürfnis, die juristischen Quereinsteiger bei den gegebenen Unterstützungsmaßnahme nicht unmäßig zu überfordern. Es soll für alle eine faire Chance bestehen, die Prüfungen bewältigen. Deshalb konzentrieren wir uns auch in den Online-Klausuren auf § 20 UmwG.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
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