» Mo 2. Dez 2013, 21:43
Danke für den Hinweis. Ich habe noch gar nicht das Problem gesehen, dass es ja auch möglich ist, dass der Bezugspunkt von Argumenten die eigene Wertung ist, mit allen schwierigen Folgen der "Umkehrung", falls die eigene Meinung eine Ablehnung des Merkmales betrifft. Das ist aber in der Tat eine denkbare und auch schlüssige Auffassung.
Weil das denkbar ist, muss die Sichtweise klar herausgestellt werden, die mit dem angebotenen Instrument der Pro- und Contra-Argumente verfolgt wird. Sie wurde oben völlig richtig beschrieben und ich wiederhole es noch einmal mit eigenen Worten (doppelt zugenäht hält besser!):
Die Argumente zielen auf den TEXT des Merkmales. Bringe ich ein Argument, welches den TEXT !!!! der Tatbestandsvoraussetzung positiv unterstützt, dann wähle ich ein Pro-Argument, ansonsten ein Contra-Argument.
So weit so gut.
Jetzt kommt die Komplizierung:
Wenn es sich um ein negatives Tatbestandsmerkmal handelt (Tatbestandsmerkmal und Tatbestandsvoraussetzung meint das Gleiche), dann kann es zur Verwirrung kommen, weil Pro-Argumente dann zwar zu einem grünen Text, aber zu einem roten Logikkästchen führen. Und zwar deshalb, weil bei einem negativen Tatbestandsmerkmal (das sind solche, mit einem horizontalen Doppelstrich davor) immer einer Umkehrung erfolgt: Ein grüner Text erzeugt ein rotes Kästchen und umgekehrt.
Beispiel: Es sei denn, es liegt Mitverschulden vor. Hier ist Mitverschulden ein negatives Tatbestandsmerkmal. Der Anspruch besteht also nur, wenn kein Mitverschulden vorliegt. Lehne ich Mitverschulden ab, dann ist der Weg zum Anspruch frei. Bejahe ich ein Mitverschulden, dann scheitert der Anspruch daran (jedenfalls im vollen Umfang).
Wenn jetzt zur Frage des Mitverschuldens Argumente angegeben werden, beziehen sich Pro-Argumente darauf, dass Mitverschulden vorliegt (Text = grün, aber Kästchen = rot). Bei Contra-Argumenten ist es umgekehrt.
Pro-Argumente führen also seltsamerweise bei negativen Tatbestandsmerkmalen dazu, dass der Anspruch eher verneint wird, weil das Merkmal "es darf kein Mitverschulden vorliegen" damit verneint wird. Es ist aber in sich schlüssig und richtig, wenn als Bezugspunkt allein der Text des Merkmales gesehen wird. Hier bezieht sich das Pro-Argument auf "Mitverschulden" und überwiegende Pro-Argumente führen auch zu einem grünen Text dieser Voraussetzung.
Ich hoffe, die Verwirrung ist jetzt nicht komplett, aber wir kommen nicht darum herum, uns diese Zusammenhänge einmal klar zu machen. Einmal verstanden dürfte es dann kein Problem mehr sein.
Mein Ratschlag dazu: Einfach mal in die create-Funktion gehen und ein Beispiel bilden. Dann färben und man kann sehen, was so passiert. Dabei ruhig auch mal den Fall eines negativen Tatbestandsmerkmals (mit dem Button "NOT") durchprobieren. Dann geht ein Licht auf.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -