Pro- und Contra Argumente

"Wie funktioniert .... ?"

» Mi 27. Nov 2013, 14:05

Hallo alle Zusammen,

hinsichtlich der Eingabe der Argumente habe ich glaube ich einen Denkfehler.

Wenn ich z. B. ein Tatbestandsmerkmal verneine, also auf rot setzte, und dieses dann mit Argumenten verstärken will muss ich dann Pro-Argumente eingeben, um meine Verneinung zu unterstützen?
Oder muss ich (hauptsächlich) Contra-Argumente nehmen, weil ich ja gegen das TBM bin? (Natürlich weiß ich, dass ich eigentlich beide Seite beachten muss)

In einem Gutachten würde ich ja für und gegen, also pro und contra, für das Vorliegen einer Voraussetzung argumentieren. Mir scheint das in der Struktur anders zu sein.

ich hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich.

Gruß
Andrea
Andrea.Redetzki
 
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» Mi 27. Nov 2013, 15:51

Hallo Andrea.Redetzki,

manchmal ist es sinnvoll, sich die Regelungszusammenhänge in der Create-Funktion am Beispiel anzusehen. Ich habe da mal schnell eine fiktive Struktur erstellt und angehängt.

Die dortige Frage soll durch eine der beiden Merkmale bejaht werden. Für die Merkmale findet sich nun jeweils ein Pro- und ein Contra-Argument. Sehr wichtig, und nicht zu vergessen, ist dabei ist auch die Bewertung (Zustimmung + /Ablehnung - ) der Argumente und deren Gewichtung (schwach/mittel/stark).
Zum ersten Merkmal findet sich ein Pro-Argument welches sehr stark ist. Das Contra-Argument wurde sogar schwach verneint und zählt damit logisch als Zustimmung.
Zum zweiten Merkmal haben wir als erstes ein schwaches Pro-Argument welches durch ein starkes Contra-Argument entkräftet wird.
Wichtig ist also nicht nur die Anzahl der gefunden Argumente sondern auch deren Wertung.
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gez. Mario Landeck
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» Mi 27. Nov 2013, 16:40

Also ist doch so, wie auch im Gutachtenstil, dass ich in der Struktur pro und Contra Argumente für das Merkmal angebe und nicht Pro und Contra Argumente für meine Entscheidung.


Beispiel:
Ich entscheide mich, dass eine Handlung nicht vorliegt.

Dann nehme ich Pro-Argumente warum eine Handlung vorliegen könnte und
Contra Argumente warum keine Handlung vorliegt (mit starker Gewichtung) und weil ich mehr Contra Argumente habe wird mein Merkmal Handlung rot.

Nicht das ich durch Pro-Argumente meine Entscheidung, das keine Handlung vorliegt unterstüzte.

Richtig?
Andrea.Redetzki
 
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» Mi 27. Nov 2013, 18:01

Richtig!
gez. Mario Landeck
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» Mo 2. Dez 2013, 21:43

Danke für den Hinweis. Ich habe noch gar nicht das Problem gesehen, dass es ja auch möglich ist, dass der Bezugspunkt von Argumenten die eigene Wertung ist, mit allen schwierigen Folgen der "Umkehrung", falls die eigene Meinung eine Ablehnung des Merkmales betrifft. Das ist aber in der Tat eine denkbare und auch schlüssige Auffassung.

Weil das denkbar ist, muss die Sichtweise klar herausgestellt werden, die mit dem angebotenen Instrument der Pro- und Contra-Argumente verfolgt wird. Sie wurde oben völlig richtig beschrieben und ich wiederhole es noch einmal mit eigenen Worten (doppelt zugenäht hält besser!):

Die Argumente zielen auf den TEXT des Merkmales. Bringe ich ein Argument, welches den TEXT !!!! der Tatbestandsvoraussetzung positiv unterstützt, dann wähle ich ein Pro-Argument, ansonsten ein Contra-Argument.

So weit so gut.

Jetzt kommt die Komplizierung:

Wenn es sich um ein negatives Tatbestandsmerkmal handelt (Tatbestandsmerkmal und Tatbestandsvoraussetzung meint das Gleiche), dann kann es zur Verwirrung kommen, weil Pro-Argumente dann zwar zu einem grünen Text, aber zu einem roten Logikkästchen führen. Und zwar deshalb, weil bei einem negativen Tatbestandsmerkmal (das sind solche, mit einem horizontalen Doppelstrich davor) immer einer Umkehrung erfolgt: Ein grüner Text erzeugt ein rotes Kästchen und umgekehrt.

Beispiel: Es sei denn, es liegt Mitverschulden vor. Hier ist Mitverschulden ein negatives Tatbestandsmerkmal. Der Anspruch besteht also nur, wenn kein Mitverschulden vorliegt. Lehne ich Mitverschulden ab, dann ist der Weg zum Anspruch frei. Bejahe ich ein Mitverschulden, dann scheitert der Anspruch daran (jedenfalls im vollen Umfang).

Wenn jetzt zur Frage des Mitverschuldens Argumente angegeben werden, beziehen sich Pro-Argumente darauf, dass Mitverschulden vorliegt (Text = grün, aber Kästchen = rot). Bei Contra-Argumenten ist es umgekehrt.

Pro-Argumente führen also seltsamerweise bei negativen Tatbestandsmerkmalen dazu, dass der Anspruch eher verneint wird, weil das Merkmal "es darf kein Mitverschulden vorliegen" damit verneint wird. Es ist aber in sich schlüssig und richtig, wenn als Bezugspunkt allein der Text des Merkmales gesehen wird. Hier bezieht sich das Pro-Argument auf "Mitverschulden" und überwiegende Pro-Argumente führen auch zu einem grünen Text dieser Voraussetzung.

Ich hoffe, die Verwirrung ist jetzt nicht komplett, aber wir kommen nicht darum herum, uns diese Zusammenhänge einmal klar zu machen. Einmal verstanden dürfte es dann kein Problem mehr sein.

Mein Ratschlag dazu: Einfach mal in die create-Funktion gehen und ein Beispiel bilden. Dann färben und man kann sehen, was so passiert. Dabei ruhig auch mal den Fall eines negativen Tatbestandsmerkmals (mit dem Button "NOT") durchprobieren. Dann geht ein Licht auf.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
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» Mo 2. Dez 2013, 22:09

Sorry, jetzt bin ich wirklich verwirrt.

Also wenn ich ein Negativ habe, dann sollte ich kein Pro Argument nutzen? Dann brauche ich aber auch kein Contra, oder?
In diesem Sinne
Björn Schulz
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» Mo 2. Dez 2013, 23:14

Danke für die Rückmeldung. Das zeigt, dass wir einen wunden Punkt erwischt haben.

Also noch einmal von vorn.

Fall 1: Es handelt sich um ein normales positives Merkmal. Alle positiven Argumente führen zum Grün beim Merkmal und zum Grün des Kästchen. Bei Contra-Argumenten ist es umgekehrt.

Fall 2: Es handelt sich wieder um ein normales positives Merkmal. Dieses Mal verfolgt der Bearbeiter aber das erklärte Ziel, das Merkmal abzulehnen. Das ist der eingangs geschilderte Fall. Aber auch dann sind Pro-Argumente dafür zuständig, ein Grün herbeizuführen. Wer ein Rot erreichen will, muss ich eben mehr um die Contra-Argumente bemühen.

Fall 3: Jetzt wird es kompliziert: Wenn es sich um negative Tatbestandsmerkmale handelt, dann kommt es stets zu einer Umkehrung der Färbung: Das Grünfärben einer Voraussetzung bewirkt einen grünen Text, aber ein rotes Kästchen. Eine Ablehnung färbt den Text rot, aber das Kästchen grün. Die verwirrende Frage lautet jetzt: Worauf bezieht sich das (grüne) Pro-Argument? Auf das Kästchen oder auf den Text? Antwort: Immer auf den Text. Deshalb ist in der neuen Version von T@keLaw auch eine andere Darstellung zu sehen, als oben in der Nachricht abgebildet. Neuerdings zeigt nämlich der Pfeil des Arguments auf den Text und nicht auf das Kästchen. Außerdem wird der Aufwärtspfeil bei negativen Tatbestandsvoraussetzungen auch noch eingefärbt, damit klar ist, dass sich die Farbe des Argumentes auf den Text überträgt. Mit dieser Neuerung haben wir alles unternommen, damit intuitiv auch der komplizierte 3. Fall klar wird.

Weil ich jetzt keinen Screenshot anfertigen kann, würde es mich freuen, wenn ein Teilnehmer wie oben die neue Darstellung einmal wie oben darstellt. Nehmen Sie einfach aus GdR den ersten Übungsfall und fügen Sie Argumente ein (Sie brauchen ja nicht abgeben). Achtung: Bitte löschen Sie den Cache Ihres Browsers, damit Sie auch wirklich die neue Version haben. Sie erkennen das an den Symbolen oben rechts, die jetzt in orange gehalten sind.

Der Clou dabei ist: Wenn ein Argument frisch eingefügt wird, dann enthält die Strichsymbolik einen Pfeil, damit der Benutzer die Wirkung gut versteht. Später wird der Pfeil nicht mehr angezeigt, damit wir nicht vor lauter Pfeilen den Überblick verlieren. Die Schlichtheit der Darstellung würde beeinträchtigt werden. Der Screenshot müsste also am besten einen frischen Einfügezustand abbilden.

Nun besser verständlich? (... und nochmal Danke für die Nachfrage, dass spielt mir den Ball zu, Erläuterungen zu liefern.)
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
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» Di 3. Dez 2013, 21:25

Die Darstellung mit dem Pfeil
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In diesem Sinne
Björn Schulz
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» Do 5. Dez 2013, 07:46

Danke!
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
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