Online Klausuren

"Wie funktioniert .... ?"

» Mi 24. Jul 2013, 12:54

Hallo miteinander

hab da mal eine Frage bzgl. der Online Klausuren. Wie läuft das ganze ab? Wie wird das ganze bewertet? Gibt es überhaupt eine Bewertung? Was muss man beachten?

Freue mich auf eine Antwort.

Viele Grüße
Ray
Ray Lehmpfuhl
 
Beiträge: 78

» Mi 24. Jul 2013, 13:45

1. Schritt: Im T@keLaw Kalender (unter News) nachschauen, wann Online-Klausuren angeboten werden.

2. zum angegebenen Zeitpunkt das jeweilige Fachmodul aufrufen und im Exambereich schauen, ob die Klausur schon freigeschaltet ist. Wenn das noch nicht der Fall ist, dann etwas später noch einmal den Exambereich aufrufen und erneut nachschauen. Wer zu früh ist und wartet, dass sich die Klausur von alleine meldet, wartet derzeit noch vergeblich, weil die Sicherheitseinstellungen so festgelegt sind, dass immer nur der Nutzer Aktionen anstößt und nicht T@keLaw. Vielleicht können wir zukünftig eine rückwärts laufende Uhr einbauen, so dass der Nutzer besser erkennen kann, wann er den Start-Knopf für die Klausur drücken kann. Derzeit sieht er nichts, wenn er zu früh ist oder das falsche Fachmodul angewählt hat.

3. Die Klausur ist sichtbar und kann aufgerufen werden. Der Sachverhalt ist sichtbar und es geht darum, anhand der bereitgestellten Rechtsstruktur Entscheidungen zu treffen, welche Tatbestandsvoraussetzungen wie bewertet werden sollen. Ggf. können auch Argumente eingefügt werden. Das ganze ist in Grundlagen des Rechts erläutert. Mit "Klausur abgeben" wird der Bearbeitungsstand an den T@keLaw-Server übertragen und durch neue Abgaben immer wieder überspielt. Bewertet wird schließlich die letzte Abgabe, die im Zeitraum der Klausurbearbeitung liegt. Später abgesendete Lösungen werden nicht berücksichtigt. Auch hier haben wir keine Möglichkeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Bearbeitung zwanghaft zu beenden. Denn T@keLaw läuft in einem Browserfenster und übt keine selbständige Kontrolle aus. Der Anwender hätte also die Möglichkeit, sein Fenster mit der Klausurbearbeitung noch einige Wochen so stehen zu lassen. Nur die Abgabe wäre dann ggf. zu spät.

4. Am Ende der Periode von Online-Klausuren gibt es eine Rückmeldung in Form einer persönlichen Nachricht von T@keLaw. Sie erläutert nicht die einzelnen Klausuren sondern gibt Rückmeldungen, wie gut es insgesamt gelaufen ist, welche Stärken und Schwächen bestehen und mit welcher Vornote in die Präsenzprüfung gestartet werden kann. Außerdem gibt es ggf. eine Empfehlung, ob zu einer Teilnahme an der Prüfung geraten werden kann oder nicht.

5. Bei der Benotung der Präsenzprüfung wird die Vornoten nach den Tabellen der Prüfungsordnung berücksichtigt. Sie können nur zu einer Verbesserung und niemals zu einer Verschlechterung der Note führen. Mit diesem Anreizsystem soll versucht werden, die Teilnehmer zu einer möglichst häufigen freiwilligen Teilnahme an den Online-Klausuren zu motivieren. Auch die Ungewissheit über die bis dahin erbrachten Ergebnissen dient dem Ziel, dass die Teilnehmer aus diesem Zweifel heraus zur Sicherheit lieber noch an weiteren Online-Klausuren teilnehmen. Bei den Übungen gilt nämlich: Viel hilft viel. Da die Termine zu bestimmten Zeiten festliegen müssen, bieten wir die exorbitante Zahl von 18 Online-Klausuren vor der Prüfung an. Da die Teilnehmer unmöglich ihren Lebensablauf nach diesen Terminen richten können, verbleiben so vielleicht 5 - 6 Chancen der Teilnahme, ohne seinen Terminkalender verbiegen zu müssen. Das wäre schon hilfreich, um Übungseffekte zu erzeugen. Mehr wäre noch besser und weniger ist immer noch besser als gar nicht zu üben. Außerdem schleift sich so Routine ein und die Dozenten bekommen noch vor der Klausur eine Rückmeldung, was die Kandidaten können und wo noch Probleme bestehen. Notfalls kann dann noch vor der Prüfung eine gezielte Rückmeldung an alle Teilnehmer erfolgen.

6. In den Fächern KK1 und KK2 ist die Teilnahme an den Online-Klausuren sogar Studienleistung. Sie ist erbracht, wenn zumindest 3 Online-Klausuren im jeweiligen Fach bestanden wurden. In diesen Fächern gibt es also neben der Prüfungsleistung also auch noch eine Studienleistung. Damit wird erzwungen, dass die Studierenden diese Möglichkeiten des Trainings zumindest wahrnehmen. Ob davon in den übrigen Fächern des Studiums Gebrauch gemacht wird, ist dann Angelegenheit der Studierenden und unterliegt der Freiheit des Studiums. Wer von den Vorteilen nicht überzeugt ist, braucht daran nicht teilzunehmen.

Das ganze Prozedere ist im Studienführer übrigens auch sehr umfangreich erläutert. Vielleicht dort auch noch einmal hineinschauen.

Noch Fragen?
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
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Prof. Moeller
 
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» Mi 24. Jul 2013, 13:59

Vielen Dank für die zügige Antwort.

Damit wären alle meine Fragen beantwortet. War mir nicht sicher ob man eventuell eine schriftliche Ausarbeitung der Fälle noch per Post zusenden muss.

Dann werde ich mal in Zukunft fleißig die Online Klausuren bearbeiten!
Ray Lehmpfuhl
 
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» Mi 24. Jul 2013, 15:53

Sehr schön. Bitte beachten Sie: Sie sollen darin ausgebildet werden, strukturiert, erfindungsreich und klug zu denken. Wenn Sie darin trainiert sind, braucht es nur noch die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen (Sie können dafür die Memorize-Funktion nutzen), und die juristische Begründung von Rechhtsentscheidungen oder -Vorschlägen wird Ihnen gelingen.
Viel Erfolg und vor allem viel Spaß dabei.

Übrigens: Während der Bearbeitung von Online-Klausuren dürfen Sie selbstverständlich auch in allen Vorlesungen herumstöbern, in juris recherchieren etc. Gehen Sie beim Aufruf im Bereich Exam einfach auf den Button "fortsetzen" und Sie können die zuletzt abgegebene Version wieder aufrufen.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
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» Mo 2. Sep 2013, 15:43

Ich hätte auch noch mal eine Frage: Werden Online-Klausuren so wie die Practise-Klausuren vom Computer bewertet oder schaut da ein Mensch drüber?

Sprich: Müssen wir nur die Entscheidungen richtig fällen und an den entscheidenden Stellen einen gelben Diskussionspunkt setzen - oder müssen wir diese auch mit den passenden Argumenten für einen menschlichen Leser unterfüttern?
Crayfish
 
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» Mo 2. Sep 2013, 16:01

Hallo Crayfish,

die Online-Kausuren werden durch eine natürliche Person ausgewertet. Das Eintragen von Argumenten ist also gewünscht und sehr hilfreich für die Bewertung.
gez. Mario Landeck
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Systembetreuer T@keLaw+ Lernplattform
teach-audio Verlag
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M. Landeck
 
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» Mo 2. Sep 2013, 19:12

Hi,

in der aktuellen Online-Klausur zu GdR findet sich dieser Satz:

In den Aufgabenstellungen des Klausurenkurses und insbesondere auch der Einsendearbeiten kommt es im Gegensatz zu den bisherigen Aufgaben der Fachmodule Methodenlehre und GdR1 deshalb nicht nur darauf an, ob die juristische Begründung nachvollziehbar ist, sondern auch darauf, ob Ihre Entscheidung vor Gericht belastbar wäre.

Da das eine GdR Klausur ist, scheint da was durcheinandergekommen zu sein - kann dann ja nicht "Im Gegensatz zu den bisherigen GdR Klausuren" heißen.

Außerdem ist Methodenlehre erst im dritten Semester angesetzt, GdR aber schon im ersten. Und Einsendearbeiten gibt es im Online-Studium doch gar nicht?

Kann das jemand aufklären? Soll man nun also nur mit Gerichtsurteilen statt eigenen Argumenten argumentieren, oder bezieht sich das auf ein anderes Fach?
Crayfish
 
Beiträge: 29

» Mo 2. Sep 2013, 20:19

Ich habe jetzt mehrmals die Klausur zwischendurch abgegeben und eine positive "Ist gespeichert" Antwort erhalten. Setze ich dann die Bearbeitung fort, sind alle meine eingefügten Argumente verschwunden.

Keine Ahnung, wie ich so die Prüfung bestehen soll, da sie fast nur aus dem Einfügen von Argumenten besteht?

Habe die Klausur dann jetzt wohl oder übel ohne Argumente abgegeben - aber so bringt es mir dann wahrscheinlich ja auch nichts, an den Klausuren an den kommenden Tagen teilzunehmen. Schade, der Fall lag mir eigentlich.
Crayfish
 
Beiträge: 29

» Mo 2. Sep 2013, 21:21

Hallo,

Crayfish hat geschrieben:Hi,

in der aktuellen Online-Klausur zu GdR findet sich dieser Satz:

In den Aufgabenstellungen des Klausurenkurses und insbesondere auch der Einsendearbeiten kommt es im Gegensatz zu den bisherigen Aufgaben der Fachmodule Methodenlehre und GdR1 deshalb nicht nur darauf an, ob die juristische Begründung nachvollziehbar ist, sondern auch darauf, ob Ihre Entscheidung vor Gericht belastbar wäre.

Da das eine GdR Klausur ist, scheint da was durcheinandergekommen zu sein - kann dann ja nicht "Im Gegensatz zu den bisherigen GdR Klausuren" heißen.

[...]


Vom Themengebiet her war es schon GdR... aber ich hätte nichts dagegen, wenn hier etwas durcheinandergekommen wäre, denn mir war diese OK unsymphatisch. :lol: Ich habe aber schon (meiner Meinung nach) schwerere gesehen.

Besonders schön fand ich folgenden Satz: "in dieser Aufgabenstellung sollen Sie ausschließlich eigene Überlegungen nur dann anbringen, wenn entsprechende Wertungsfragen nicht schon von Gerichten entschieden wurden".
Es liegt möglicherweise an mir, aber den (langen) Sachverhalt zu lesen, relevante Urteile herauszusuchen und zu überfliegen (meinetwegen auch nur die Kurztexte auf Juris) inklusive Verstehens der vielen(!) Zusammenhänge, um die nicht mit den Urteilen übereinstimmende Argumente vermeiden zu können, dann die Argumente noch zu formulieren, und all das innerhalb von zwei Stunden, fand ich schwierig.
Ich hatte eigentlich vor, nach den Wertungen über TakeLaw ein Gutachten zu formulieren, aber daran war zeitlich nicht zu denken.
Zu allem Überfluss waren auch bei mir sämtliche Argumente nach der Abgabe weg. Damit wurden mir weitere 20 Minuten geklaut. Ich nehme aber an, dass dies nicht so gedacht war, also nehme ich das nicht übel.

Es ist erst meine zweite OK gewesen, aber sie scheinen mich mit Gefühlen der völligen Plätte, Frustration und Hilflosigkeit zurückzulassen (diese immerhin schon weniger als die letzte). Ich habe inzwischen richtig viel gelernt, also... ist das wirklich so gedacht? Sollte ich mich zur Prüfung wieder abmelden?
Lara
 
Beiträge: 145

» Di 3. Sep 2013, 08:06

Es nehmen viele Studierende mit sehr unterschiedlichen Vorwissen das Studium auf. Die Online-Klausuren sind dafür gedacht, ein Gefühl dafür zu entwickeln, wie in kurzer Zeit komplexe Fragen gelöst werden können. Eine Strategie kann auch darin bestehen, NICHT gleich zu sehr in die Tiefe zu gehen, sondern sich zunächst auf die Bewertung von Tatbestandsmerkmalen zu beschränken, die unproblematisch sind. Ob dann überhaupt überhaupt noch zweifelhafte Fragen verbleiben, die mit Argumenten geklärt werden müssen, muss sich dann erweisen. Erst für diese Merkmale überlegt man sich Argumente und recherchiert in juris.
Wichtig an diesen Trainingsaufgaben ist die Gewöhnung an die Anforderungen, möglichst rasch einen Plan für eine Lösung zu entwickeln. Dazu gehört das Einkreisen der für diesen Fall problematischen Tatbestandsmerkmale. Das lässt sich am besten über viel Übung trainieren. Am Ende der Online-Klausuren wird abhängig von der Häufigkeit der Teilnahme eine Prognose möglich sein, ob ein Abmelden von der Prüfung ratsam erscheint oder nicht. Also erst einmal abwarten und an möglichst viel Angeboten zur Übung teilnehmen. Negative Folgen können sich daraus nicht ergeben.

Das Problem mit den Argumenten beim Ausloggen und wieder Einloggen ist der Technik bekannt. Sie arbeiten an der Lösung.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
Beiträge: 1168

» Di 3. Sep 2013, 12:23

Klar wäre es besser, wenn die eingefügten Argumente im Gutachten bestehen bleiben würden, eine reale Klausur gibt man ja aber auch am Ende der Prüfungszeit ab. Dann kommt es zu keinerlei Problemen.

Auch wenn ich durchaus nachvollziehen kann, dass zwei Stunden für Sachverhalt, Urteil lesen und verstehen und eine Lösung zu erarbeiten ganz schön knapp werden kann, so würde ich mal platt gesagt zwei Stunden nur um Kästchen rot oder grün zu färben als zu großzügig bemessen finden. Liest man das jeweilige Urteil zum Sachverhalt aufmerksam, hat man zumindest im Groben die Lösung und meisten Argumente für den Fall. Man weiß danach auch welche Punkte problematisch sind.

Mir gefällt das Konzept und ich konnte über meine Onlineklausuren sehr viel dazulernen und mich verbessern. Ich kann nur empfehlen so viele wie möglich davon zu machen. Am Ende kann man die eigens erstellte Lösung speichern, um damit ein ausformuliertes Gutachten zu erstellen und schön die Formulierungsregeln anzuwenden.
Florian Schad
 
Beiträge: 51

» Di 3. Sep 2013, 13:21

Also wenn das jetzt gestern wirklich die richtige Klausur war, dann fand ich nicht den Fall, sondern die dazugehörigeAufgabenstellung vollkommen unsinnig formuliert.

Wenn man nur Kästchen einfärben muss, wieso wurde dann in der Aufgabenstellung (!) darauf hingewiesen, dass man alle Argumente mit korrekten Funstellen aus korrekt bezeichneten Urteilen belegen soll. Wenn ich nicht mal Argumente einfügen kann, wo soll ich dann die dazugehörigen Fundstellen eintragen?

Wenn sich also 2/3 der Aufgabenstellung nur auf Teil der Bearbeitung beziehen, die anschließend technisch gar nicht möglich ist, dann stiftet das so viel Verwirrung, dass eine normale Bearbeitung des Falls anschließend vom Studenten imho gar nicht mehr möglich ist.
Crayfish
 
Beiträge: 29

» Di 3. Sep 2013, 15:13

@Crayfish: Ich habe die gestrige Onlineklausur nicht mitgeschrieben, die Aufgabenstellung war bei den meisten meiner Onlineklausuren aber dieselbe.

Man kann Argumente in die Struktur einfügen und wenn es sich um Argumente aus dem Urteil oder der Juriskommentierung zum § 823 I BGB handelt, dann muss man das entsprechende Gericht angeben. Es geht eben nicht nur darum Kästen farbig entsprechend der eigenen Lösung einzufärben, sondern auch darum an den problematischen Stellen soweit vorhanden fremde Argumente und, soweit nicht vorhanden und nötig, eigene Argumente einzufügen.

Probleme tauchen aus technischen Gründen meines Wissens nur auf, wenn Du aus der Struktur herausgehst oder ein oder mehrere Zwischenergebnisse abgibst. Deine Argumente werden aber zum Abgabezeitpunkt übermittelt. Ansonsten würde die Aufgabenstellung wirklich keinen Sinn machen. Also deswegen "einfach" die Klausur entsprechend der Aufgabenstellung bearbeiten und am Ende der Bearbeitungszeit deine vollständige Lösung übermitteln.
Florian Schad
 
Beiträge: 51

» Di 3. Sep 2013, 15:59

Hallo Crayfish

wenn du die Onlineklausur als eine Möglichkeit ansiehst etwas für dieses Fach zu lernen dann wirst du relativ zügig erkennen, dass es sich hierbei nicht um das einfärben von Kästchen geht. Die Struktur ausfüllen bedeutet vielmehr der erste Schritt um ein gutes und sauberes Gutachten zu formulieren.
Das heißt also:
Sachverhalt lesen
Gedanken dazu machen
Argumente für beide Seiten finden
Entscheidung treffen.

Du siehst - bevor du eine Entscheidung treffen kannst ob das Kästchen nun rot oder grün ist - ob da ein gelber Punkt dazu kommt oder man ihn lieber weg lässt... ob man eine Struktur tiefer die Entscheidung trifft oder diese aus Relevantgründen ignoriert braucht es Argumente. Und die findet man indem mach recherchiert (juris, Lehrbuch, Urteil, Palandt, Beck-Online), sich mit anderen Studenten austauscht und sich ganz viele Gedanken macht.

Und ganz ehrlich... uns haben damals die 2 Std. gerade so gereicht - aber wir waren auch locker 20 Leute je Online-Klausur die sich auf Skype getroffen haben und dann ging die OK los und wir haben uns die Köpfe eingerennt.

Sei froh, dass du diese tolle Möglichkeit geboten bekommst - auch unter Zeitdruck die Bearbeitung eines SAchverhalts zu üben. In der Prüfung wirst du diesen auch haben und dann wirst du verdammt froh sein über die Übungen.

LG
Isabel
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IsabelAlt
 
Beiträge: 505

» Di 3. Sep 2013, 16:18

Hi Isabel,

wenn die Technik funktionieren würde, wäre das ja auch alles okay.

Ich habe bereits elf Semester Jura studiert und auch fast alle Jurakurse bis auf den Einleitungskurs bereits angerechnet bekommen (weiß also, wie man in einem Gutachten argumentiert), aber wenn alle 20 Minuten alle meine eingefügten Argumente einfach wieder verschwinden, haben die Probleme mit Jura halt nichts mehr zu tun.

Und wenn man in diesem Thread hochscrollt, heißt es an einer Stelle, dass man gerne mittendrin immer wieder abgeben (=absteichern) darf und nur die letzte Übertragung zählt = dass dann aber die ganze reingesteckte Arbeit hin ist, wird einem erst hinterher verraten.

Und das in der Aufgabenstellung zu einer "GdR"-Klausur steht, dass man diese Klausur "im Gegensatz zu einer GdR-Klausur" doch bitte so und so bearbeiten soll, ist ja wohl en Widerspruch in sich. Oder kann mich da auch jemand aufklären?
Crayfish
 
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