Hi Crayfish und andere,
ich würde mich da gar nicht so sehr an diesem einen Satz in der Aufgabenstellung aufhängen, auch wenn wir zugegebenermaßen ja gerade sprachliche Genauigkeit trainieren.
Ich mach es so:
Aufgabenstellung A: wenn ein Urteil verlinkt ist, suche darin nach den Begründungen und füge sie mit Quellennachweis ein. Gebe am Ende ab. Nicht sehr kreativ, aber gehört halt irgendwie auch zum Handwerk und gibt tiefere Einblicke in mögliche Problemfelder der einzelnen Tatbestandsmerkmale.
Man darf eigene Argumente einfügen, wenn diesbezüglich von den Gerichten nichts gesagt wurde. Das halte ich für Quatsch. Ich kann unmöglich bei jeder Idee auswerten, was die Rechtssprechung dazu sagt. Vielleicht sollte man umformulieren, dass nur auf das eine verlinkte Urteil geachtet werden soll.
Aufgabenstellung B: Tatbestände selber nach Wissens- und Lernstand beurteilen. Macht sehr viel mehr Spaß und bietet bessere Selbstkontrolle. Ich gebe immer viele Argumente ein und finde es irgendwie sehr schade, dass die gar nicht berücksichtigt werden.
Einmal hatte ich auch Aufgabenstellung C: Variante von 1, mit dem Unterschied dass man Urteile selbst recherchieren musste.
Beim heutigen Urteil stand auch "KK1" im Dateinamen, also kann ich mit relativer Sicherheit sagen, dass wiederverwertet wird. Wieso auch nicht. Ich finde die Aufgabenstellung trotzdem noch verständlich.
Ich stimme dir aber uneingeschränkt zu, dass das vor allem für neue Studenten schnell korrigiert werden sollte!
Weiterer Verbesserungsvorschlag: von jeder Aufgabenstellung eine/n Musterfall/-lösung (mit Argumenten!) in den Practice-Bereich legen. Mir fehlt die Rückmeldung! Studium ist für mich neu, ich habe keine Ahnung, ob ich das tue, was erwartet wird.
Vielleicht auch noch ein FAQ zu den OKs, wie man hier im Forum sieht, gibt es da viele Fragen zu.
Im Moment ist die Lücke zwischen Practice und Exam-Aufgaben auch noch relativ groß, würde also auch insofern helfen.