Online Klausuren

"Wie funktioniert .... ?"

» Mi 11. Sep 2013, 20:36

Hi Crayfish und andere,

ich würde mich da gar nicht so sehr an diesem einen Satz in der Aufgabenstellung aufhängen, auch wenn wir zugegebenermaßen ja gerade sprachliche Genauigkeit trainieren.
Ich mach es so:

Aufgabenstellung A: wenn ein Urteil verlinkt ist, suche darin nach den Begründungen und füge sie mit Quellennachweis ein. Gebe am Ende ab. Nicht sehr kreativ, aber gehört halt irgendwie auch zum Handwerk und gibt tiefere Einblicke in mögliche Problemfelder der einzelnen Tatbestandsmerkmale.
Man darf eigene Argumente einfügen, wenn diesbezüglich von den Gerichten nichts gesagt wurde. Das halte ich für Quatsch. Ich kann unmöglich bei jeder Idee auswerten, was die Rechtssprechung dazu sagt. Vielleicht sollte man umformulieren, dass nur auf das eine verlinkte Urteil geachtet werden soll.

Aufgabenstellung B: Tatbestände selber nach Wissens- und Lernstand beurteilen. Macht sehr viel mehr Spaß und bietet bessere Selbstkontrolle. Ich gebe immer viele Argumente ein und finde es irgendwie sehr schade, dass die gar nicht berücksichtigt werden.

Einmal hatte ich auch Aufgabenstellung C: Variante von 1, mit dem Unterschied dass man Urteile selbst recherchieren musste.

Beim heutigen Urteil stand auch "KK1" im Dateinamen, also kann ich mit relativer Sicherheit sagen, dass wiederverwertet wird. Wieso auch nicht. Ich finde die Aufgabenstellung trotzdem noch verständlich.
Ich stimme dir aber uneingeschränkt zu, dass das vor allem für neue Studenten schnell korrigiert werden sollte!

Weiterer Verbesserungsvorschlag: von jeder Aufgabenstellung eine/n Musterfall/-lösung (mit Argumenten!) in den Practice-Bereich legen. Mir fehlt die Rückmeldung! Studium ist für mich neu, ich habe keine Ahnung, ob ich das tue, was erwartet wird.
Vielleicht auch noch ein FAQ zu den OKs, wie man hier im Forum sieht, gibt es da viele Fragen zu.
Im Moment ist die Lücke zwischen Practice und Exam-Aufgaben auch noch relativ groß, würde also auch insofern helfen.
Lara
 
Beiträge: 145

» Mi 11. Sep 2013, 22:24

Wenn ich mich mal einmischen darf

Diese Online-Klausuren sollen trainieren sich mit einem Sachverhalt auseinander zu setzen.
Dazu gehört neben der Beurteilung der TBM eben auch, dass man sich mit der Literatur und den Urteilen beschäftigt
Die Aufgabenstellung möcht hierzu ein wenig den Horizont erweitern

Tatsache ist, es wird am Schluss nur die Rot / Grün / Gelbfärbung bewertet. Die Argumente die ihr einfügt sind nur für euch da. Sie sollen euch bei der Entscheidung helfen und euch eine Methode an die Hand geben als Basis für ein gelungenes Gutachten.

Zur fehenden Rückmeldung der Argumente:
ich glaube ich habe damals aus den meisten OKs ein Gutachten geschrieben und dieses veröffentlicht. Andere Studenten die mit mir die OK abgegeben haben, nutzen mein Gutachten um es zu beurteilen / ihre Anmerkungen anzubringen, ihre Meinung zu sagen. Für mich war das eine tolle Übung noch einmal zu schauen ob ich an alles gedacht habe, wo meine Gedankenfehler waren, wo ich Argumente vergessen habe.

@ Crayfish:
ich verstehe deinen Ärger. Und ja ich stimme dir zu dass hie noch nicht alles rund, glücklich und perfekt läuft. Dieser Studiengang ist noch nicht lange online. Wir befinden uns in den Kinderschuhen, was sich durchaus auch preislich auswirkt. Ebenso werden diese Übugen bestimmt auch verwirrend sein, wenn man sie korrekt und zu 100% umsetzen will. Tatsache ist, es bleibt eine Übung für Anfänger-Juristen. Und dies Übungen sind toll. Ich wäre in so mancher Prüfungsvorbereitung dankbar, wenn man mir diese Übungen zur Verfügung stellen...einfach um ein Gefühl über meinen Wissenstand zu erhalten.
Nun bist du wohl schon deutlich fortgeschrittener. Daher würde ich dir den Tipp geben: absolviere dein 2 OK die du zum Bestehen des Moduls brauchst und lass den lieben Gott ein guter Mann sein. Du brauchst faktisch diese Übungen nicht mehr - du bist da schon deutlich weiter

LG
Isabel
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IsabelAlt
 
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» Do 19. Dez 2013, 22:53

Guten Abend Herr Prof. Möller,

was ich noch nicht verinnerlicht habe, ist, wie das Gutachten in der Klausur zu schreiben ist, denn wenn wir anhand der Struktur aus TakeLaw lernen, lernen wir ja nicht, wie man ein Gutachten formuliert. Bevor ich kürzlich hierher gewechselt bin, hatte ich an der Uni Jura im Zweitstudium studiert und da war der Weg u.a. (neben der Methodik) der, schriftliche Gutachten bis zum Erbrechen einzustudieren. Das lerne ich aber m.E. nicht über TakeLaw, oder habe ich da was nicht verstanden? Ich bin noch ziemlich neu hier und versuche bevor ich loslege, die Methode zu verstehen aber bevor ich nicht weiß, was eigentlich in den schriftlichen Klausuren verlangt wird, fällt es mir schwer zu verstehen worauf ich mich konzentrieren sollte.
Können Sie empfehlen um die juristische Denke zu schulen Ausbildungszeitschriften wie die Juristische Schulung aus dem Beck Verlag zu lesen?

Vielen Dank für eine Antwort.
Sabine von Amelunxen hat geschrieben:Anmerkung eines Anwenders:

Das Konzept ist genial - effizient und effektiv!

Effizienz: Nur mit der T@keLaw-Methode kann man wirklich unzählige Fälle üben und verbringt nicht Zeit mit Papier-vollschreiben! Und "Übung" macht ja bekanntlich den "Meister"! Mit dieser computerunterstützen Art, Rechtsfälle zu prüfen, ist man relativ schnell bei dem Punkt, wo es kritisch wird und man kann sich voll darauf konzentrieren.
Effektivität: Man erkennt relativ rasch, wo noch Unsicherheiten sind und welche Themen und Details inhaltlich wiederholt werden müssen > nur so kommt man zum Ziel und zu einer hohen Qualität! Also: pure Transparenz für Kompetenz!

Außerdem: wen wir einen Fall diskutieren, wir haben ein einheitliches und gemeinsames Verständnis davon, über welchen Tatbestand wir gerade konkret "grübeln" > die Struktur gibt es klar vor!

Ich verwende dieses "Werkzeug" zwar erst seit 2 Monaten, aber ich kann mir jetzt schon juristisches Arbeiten nicht mehr anders vorstellen!

Eure Kommilitonin (bzw. Studentin ;) ) Sabine

PS: Die Fälle haben es wirklich in sich - aber genau so macht es erst richtig Spaß und es wird der "(denk)sportlichen" Ehrgeiz geweckt!
meinelena
 
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» Di 24. Dez 2013, 01:03

Hallo Michelle

wenn du dir die Vorlesung von GDR1 anhörst wirst du irgendwann an den Punkt kommen in dem man dir die Säcketheorie erklärt. Das ist der Moment an dem du gesagt bekommst wie man Gutachten formuliert.
Also solche Dinge wie: WWWW-Satz, Problem-Sack, evidenter Sack usw.
Ich finde das Bild mit den Säcken sehr anschaulich - auch wenn es enorm unjuristisch klingt. Ebenso wirst du in diesem Teil Beispiele hören wie man einen evidentes Tatbesandsmerkmal (TBM) öffnet, wie man ein problematisches TBM öffnet, wann ein Gutachten beendet werden soll, wie man es beendet usw.
Mit dieser Erklärung (die einem relativ kurz vorkommt) hast du dann das nötige Handwerkszeug um ein Gutachten zu schreiben. Was dir dann noch fehlt ist das Wissen über die einzelnen TBMs und ihrer Abgrenzung. Das musst du dir über die Übungsfälle selbst beibringen.
Also - einfach mal loslegen mit GDR1 und hören was man dir alles zu sagen hat :)

LG
Isabel
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IsabelAlt
 
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» Do 30. Jan 2014, 11:50

Ich lese den Beitrag mit Verspätung und kann nur auf das 3-Phasen Modell verweisen, welches in GdR erkärt wird. Wir unterscheiden das Denken (Phase 2) vom Schreiben (Phase 3). Wie oben beschrieben, erläutert die Säcketheorie ganz genau, wie Gutachten ausformuliert werden. Wichtig ist nur, dass man vorher weiss, welche Lösung aufgeschrieben werden soll. Darum liegt die Phase 2 mit dem Entwurf der Lösung VOR der Phase 3.

Wahrscheinlich hat sich die Frage inzwischen auch schon erledigt, es könnte aber sein, dass andere Studierende diese Frage auch bewegt.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
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» Di 1. Apr 2014, 06:26

Prof. Moeller hat geschrieben:4. Am Ende der Periode von Online-Klausuren gibt es eine Rückmeldung in Form einer persönlichen Nachricht von T@keLaw. Sie erläutert nicht die einzelnen Klausuren sondern gibt Rückmeldungen, wie gut es insgesamt gelaufen ist, welche Stärken und Schwächen bestehen und mit welcher Vornote in die Präsenzprüfung gestartet werden kann. Außerdem gibt es ggf. eine Empfehlung, ob zu einer Teilnahme an der Prüfung geraten werden kann oder nicht.

...

Noch Fragen?


Guten Morgen,

ja, eine Frage hätte ich noch: Ich habe jetzt die Onlineklausuren geschrieben, ein ganz ordentliches Ergebnis erzielt, werde aber dennoch jetzt die Klausur nicht schreiben, sondern erst am nächsten Termin. Was passiert, wenn ich dann wieder an den Onlineklausuren als Teil meiner Prüfungsvorbereitungen teilnehme?

Vielen Dank!
Dipl.-Kfm. Thies Lesch, LL.M., Hamburg
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TLesch
 
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» Di 1. Apr 2014, 07:55

Hallo TLesch,

Ihre Vornote ist an das Prüfungsamt übertragen worden. Diese Note erlischt nicht. Wenn Sie zur Prüfungsvorbereitung erneut an den Online-Klausuren teilnehmen, können Sie das gern tun. Diese erneute Teilnahme wird nur zu Ihren Gunsten ausgelegt. Sie können sich also nur verbessern.
gez. Mario Landeck
Administrator T@keLaw-Community
Systembetreuer T@keLaw+ Lernplattform
teach-audio Verlag
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M. Landeck
 
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» Di 1. Apr 2014, 09:21

Hallo,

ich kann die Termine für die Onlineklausuren im Kalender nicht sehen, woran liegt das? Kann mir da jemand helfen?

LG Bianca
BM126
 
Beiträge: 4

» Di 1. Apr 2014, 09:33

Hallo,
die Termine findest Du bei Take law unter "exam". Bis jetzt sind sie noch nicht aktuell. Müsste aber in den nachsten Tagen passieren.
Gruß, Marion.
Marion
 
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» Di 1. Apr 2014, 19:30

Vielen Dank!
BM126
 
Beiträge: 4

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