Online Klausuren

"Wie funktioniert .... ?"

» Di 3. Sep 2013, 16:29

Hallo Crayfish,

wenn Sie die Klausur abgeben, werden auch Ihre Argumente mit an den Server übertragen. Sobald Sie die Klausur wieder aufrufen, werden Ihre eingefügten Argumente vom Server zwar übertragen aber nicht mit dargestellt. Wir arbeiten mit Hochdruck an der neuen Version von T@keLaw+, in der diese Funktion zur Verfügung stehen wird. Geben Sie uns bitte noch ein wenig Zeit um T@keLaw+ weiter an Ihre Bedürfnisse anpassen zu können. Der Autor war an dieser Stelle ein klein wenig zu schnell für uns und hat in seiner Aufgabenstellung schon auf die Funktion hingewiesen.
gez. Mario Landeck
Administrator T@keLaw-Community
Systembetreuer T@keLaw+ Lernplattform
teach-audio Verlag
Benutzeravatar
M. Landeck
 
Beiträge: 1654
Wohnort: teach-audio Verlag

» Di 3. Sep 2013, 16:33

Meine Anmerkung zum Konzept:

Viele Menschen glauben, die (schriftliche) Äußerung von Gedanken repräsentiere die Leistung. Nach dem Motto: Ich habe lange und viel geschrieben, dann wird schon etwas Brauchbares dabei sein. Tatsächlich sind es aber eher die dahinter liegenden Entscheidungen, auf die es ankommt. Die Formulierung ist nur die Verpackung dazu. Wir haben einen Weg gefunden, zu Übungszwecken auf diese Umverpackung zu verzichten und ermöglichen es für Sie, die Entscheidungen in Sekundenschnelle markieren zu können. In der Tat kann das eine Sache von wenigen Minuten sein. Sie brauchen aber evt.Stunden, um die erforderliche gedankliche Arbeit für eine wohlüberlegte und überzeugende Entscheidung zu treffen. Wir können diese Lösung erstaunlicherweise mathematisch als Muster interpretieren. Dieses Prinzip ist in der juristischen Welt zwar seit 1966 als theoretische Möglichkeit bekannt, aber niemand außerhalb von T@keLaw kann dies praktisch umsetzen. Uns gelingt es auch nur unter Einsatz von Computertechnik. Aber auf diese Weise können wir den Lösungsweg analysieren und die Studierenden brauchen keine langen Texte zu schreiben, um ihre jeweilige Lösung vorzustellen. Die Studierenden können sogar sehr einfach ihre Lösungen verändern, bevor Sie sie zur Korrektur abgeben. Das Neuschreiben von Seiten gehört der Vergangenheit an. Den Nutzen sehe ich darin, dass die ganze überwiegende Übungszeit dafür eingesetzt werden kann, das Denken zu schulen. Wenn parallel dazu auch die Kommunikation mit Kommilitonen erfolgt, ist die Übungsstunde gelungen und effektiv.

Viele unterschätzen beim ersten Kennenlernen die Schwierigkeiten der Lösungsfindung, weil die Anforderung des Formulierens entfällt. Daraus wird fehlerhaft geschlussfolgert, dass dann ja alles ganz einfach sei. Sie werden im Verlauf der Übungsangebote und im Verlauf des Studiums kennenlernen dürfen, dass die Komplexität der zu beachtenden Gesichtspunkte einer rechtlichen Entscheidung das eigentliche Hindernis darstellt. Dazu müssen einerseits die Voraussetzungen beherrscht werden (werden in knowledge erklärt und können in memorize trainiert werden) und dann muss es gelingen, in einer begrenzten Zeit für einen unbekannten Sachverhalt richtige Entscheidungen zu treffen. Das ist alles andere als einfach. Einfach ist eher, danach die Entscheidung korrekt zu verpacken. Dazu finden Sie in der Säcketheorie die erforderlichen Erläuterungen, um die Formulierung für alle denkbaren Fälle korrekt zu erstellen.

Bei der Beschäftigung mit Übungsfällen werden Sie auch die Überraschung erleben, dass bei näheren Hinsehen eine Lösung, die zunächst einfach und einleuchtend erschien, sich nach und nach doch als komplizierter herausstellt, als anfangs gedacht. Sprechen Sie mit Ihren Kommilitonen, wird die Bandbreite der Lösungsvorschläge noch zunehmen und es wird noch schwieriger, eine eigene Entscheidung zu treffen.

Die Strukturen stellen eine große Hilfe dar. Sie sind eine Art juristischer Rollator, um in der Entscheidungsbegründung nicht ins Stolpern zu kommen. In der Klausur haben Sie diese Möglichkeit nicht und müssen auf Ihr Wissen zugreifen. Zum Trainieren der Entscheidungskompetenz ist das aber nicht notwendig, Sie dürfen gerne gestützt werden. Das spart Zeit und macht die Übung der Lösungsfindung effizienter.

Meine dringende Empfehlung: An möglichst vielen Übungsangeboten teilnehmen.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
Beiträge: 1168

» Di 3. Sep 2013, 19:11

Anmerkung eines Anwenders:

Das Konzept ist genial - effizient und effektiv!

Effizienz: Nur mit der T@keLaw-Methode kann man wirklich unzählige Fälle üben und verbringt nicht Zeit mit Papier-vollschreiben! Und "Übung" macht ja bekanntlich den "Meister"! Mit dieser computerunterstützen Art, Rechtsfälle zu prüfen, ist man relativ schnell bei dem Punkt, wo es kritisch wird und man kann sich voll darauf konzentrieren.
Effektivität: Man erkennt relativ rasch, wo noch Unsicherheiten sind und welche Themen und Details inhaltlich wiederholt werden müssen > nur so kommt man zum Ziel und zu einer hohen Qualität! Also: pure Transparenz für Kompetenz!

Außerdem: wen wir einen Fall diskutieren, wir haben ein einheitliches und gemeinsames Verständnis davon, über welchen Tatbestand wir gerade konkret "grübeln" > die Struktur gibt es klar vor!

Ich verwende dieses "Werkzeug" zwar erst seit 2 Monaten, aber ich kann mir jetzt schon juristisches Arbeiten nicht mehr anders vorstellen!

Eure Kommilitonin (bzw. Studentin ;) ) Sabine

PS: Die Fälle haben es wirklich in sich - aber genau so macht es erst richtig Spaß und es wird der "(denk)sportlichen" Ehrgeiz geweckt!
Sabine von Amelunxen
 
Beiträge: 121
Wohnort: Salzburg

» Di 3. Sep 2013, 22:24

@ M. Landeck: Danke für die Antwort und wäre natürlich super, wenn das bald klappt :)

Ansonsten habe ich mit T@ke Law überhaupt kein Problem - nur ist es imho momentan die größte Herausforderung bei den GdR-KLausuren, den Bearbeitungshinweis (nicht einmal den Sachverhalt, sondern die weiteren Hinweise zum Beleg mit Gerichtsurteilen etc.) zu entschlüsseln. Das ist ein Hindernis an einer unnötigen Stelle.

Und es hätte halt auch geholfen, wenn schon in der Aufgabenstellung noch der Hinweis stehen würde, dass man lieber erst ganz am Ende abgibt, weil man sich sonst seine Argumente rauskloppt. Habe ich heute gemacht, hat auch alles super geklappt, nur das man halt jetzt zwei Stunden lang tierisch aufpassen muss, dass man beim Wechsel des Browserfensters nicht einmal den falschen Knopf drückt, weil mit dem Schließen des Bearbeitungsfensters ohne die Möglichkeit des Zwischenspeicherns sonst die gesamte Klausur futsch wäre.
Crayfish
 
Beiträge: 29

» Do 5. Sep 2013, 11:37

Sehr geehrter Herr Prof. Moeller,
in Ihrem Beitrag vom 24.07.2013 beschreiben Sie unter Punkt 6 dass die Onlineklausuren in KK1 und KK2 als Studienleistungen gelten. Was bedeutet das? Danke bereits heute für eine Erläuterung.
Mit freundlichen Grüßen
Mandy Schuch
Mandy Schuch
 
Beiträge: 140

» Do 5. Sep 2013, 18:42

Wir haben in der Prüfungsordnung vorgesehen, dass in diesen beiden Modulen KK1 und KK2 die Teilnahme an den Online-Klausuren eine Studienleistung darstellt, die erbracht werden muss. Um sie zu bestehen reicht es pro Fach, drei der 18 angebotene Online-Klausuren zu bestehen. Es findet keine zeitliche Koppelung mit den Prüfungen statt, die Studienleistung kann damit vor aber auch nach der schriftlichen Prüfung erbracht werden. Die Fachmodule KK1 und KK2 sind nur dann erfolgreich abgeschlossen, wenn sowohl die schriftliche Prüfung bestanden als auch die Studienleistung erbracht wurde.
Ich habe dieses Konzept erstellt und bin damit der Ansprechpartner für mögliche Kritik daran. Ich darf Ihnen aber meine Gründe nennen:
Die Online-Klausuren sind im Normalfall ein Angebot, an dem freiwillig teilgenommen werden kann. Da es sich um ein für die Teilnehmer so neues Verfahren handelt, könnte es sein, dass Studierende an diesem Angebot vollkommen vorbeigehen, weil sie sich nicht vorstellen können, was sich dahinter verbirgt. Oder die Beschäftigung mit diesem Angebot fällt so kurz aus, dass es nicht zu dem angestrebten "Aha"-Effekt kommt. Durch den Zwang, sich zumindest in zwei Fächern damit minimal auseinanderzusetzen, ist hoffentlich garantiert, dass alle erkannt haben, welche Chancen der Übung sich aus der Teilnahme ergeben. Wenn dann in allen anderen Kursen auf die Teilnahme verzichtet wird, ist das in Ordnung und geschieht dann aber als bewusste Entscheidung und nicht aus Zufall, weil es nicht bemerkt wurde.
So wurde diese Regelung in die Prüfungsordnung eingeführt und die Akkreditierung hat das als sehr positiv bewertet: Ein freiwilliges Verfahren, an dem in zwei Fächern eine Zwangsbekanntschaft stattfindet.

Wir sind jetzt dabei, auch die practice-Fälle in allen Fächern auszuweiten und damit die Vorstufe für die online-Klausuren zu verbessern. Ich hoffe, Sie können für sich selbst Vorteile daraus ziehen.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
Beiträge: 1168

» Do 5. Sep 2013, 19:26

Nachdem die GdR-Online-Klausuren in den vergangenen Tagen noch eine eher ungewöhnliche Aufgabenstellung (keine eigenen Argumente, nur Rechtsprechung mit korrekten Zitaten, etc.) hatten, lautet die Aufgabenstellung heute genau so, wie ich es mir von einem Einführungskurs in das System und die Juristerei erwarte:

Tatbestandsvoraussetzungen, die von Ihnen als problematisch eingeschätzt werden, sollten Sie mit einem gelben Punkt kennzeichnen. Sie können zur Begründung Ihrer Auffassung beliebige Argumente zu einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen einfügen. Das ist auch zu empfehlen, damit Ihnen selbst klar wird, ob Sie bei der Bewertung der Tatbestandsvoraussetzungen von guten Gründen geführt werden. Für die Bewertung der Klausur wird die Zahl und Güte der Argumente in diesem Fachmodul jedoch nicht berücksichtigt.
Die Einsicht in die Rechtsdatenbank juris ist als Hilfsmittel gestattet.
Ein Hilfsgutachten soll nicht erstellt werden."


Auch der Schwierigkeitsgrad ist von einem Tag auf den nächsten fundamental gesunken (habe 15 Minuten statt den vollen zwei Stunden benötigt).

Nur damit die Verwirrten unter uns wieder klar sehen: Ist da jetzt bei den ersten Klausuren ein Irrtum passiert oder war es Absicht, uns erst einmal ins mehr als eiskalte Wasser zu schmeißen?
Crayfish
 
Beiträge: 29

» Fr 6. Sep 2013, 11:36

Ich finde einen anspruchsvollen Einstieg mit einem anschließenden Training, welches bewältigbar beginnt, didaktisch ganz gelungen. Ich blicke auf 15 Jahren Lehrerfahrung als Professor zurück und halte diese Reihenfolge für die meisten Studierenden für sehr sinnvoll. In ein paar Monaten werden Ihnen auch die jetzigen Einstiegsklausuren so leicht fallen wie der aktuelle jüngste Fall und sich über Ihre persönlichen Fortschritte freuen.

Weiter also viel Erfolg und viel Spaß.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
Beiträge: 1168

» Fr 6. Sep 2013, 19:45

Hallo,

ich habe eine kurze Frage zu den Online-Klausuren mit der Aufgabenstellung, sich an den beigelegten Urteilen zu orientieren: darf ich bei der Bearbeitung Details aus den Urteilen heranziehen, die im Sachverhalt unter TakeLaw nicht auftauchen (zB. beim heutigen Fall, dass für alle nach Trainingsplan genutzten Geräte eine Einweisung erfolgte, was im Sachverhalt nicht genannt wird)?
Lara
 
Beiträge: 145

» Fr 6. Sep 2013, 21:51

Hallo Lara

ich würde das nicht tun.
Im Grund sind Urteile dafür da, dass man Gemeinsamkeiten des Urteils mit seinem Sachverhalt suche und schaut ob das Urteil diese Gemeinsamkeiten aufgreift und man daher zum gleichen Ergebnis kommen kann.

Wenn ein im Urteil genannter Grund für das Urteil bei dir im Sachverhalt fehlt musst du selbst abwägen wie gewichtig das Argument für das Urteil war.

LG
Isabel

PS: Ist meine Meinung- ich weiß nicht welche Verbindung Herr Prof. Möller zu den Urteilen im Sachverhalt darstellt
Benutzeravatar
IsabelAlt
 
Beiträge: 505

» Sa 7. Sep 2013, 11:15

Der gestellte Sachverhalt darf niemals verändert werden. Wenn dort von rosa Kaninchen die Rede ist, darf dies nicht mit dem Hinweis angezweifelt werden, dass es diese nicht gäbe. Nur wenn der Sachverhalt eine Lücke aufweist, dann kann diese Lücke im Wege der Auslegung geschlossen werden. Dabei spielen Urteile aber keine Rolle. Maßstab für die Auslegung des Sachverhalt sind die üblichen Lebensumstände. Das ist natürlich ein weicher Begriff und kann mit guten Argumenten so oder auch anders ausgelegt werden.

Urteile spielen nur dann eine Rolle, wenn Tatbestandsvoraussetzungen ausgelegt werden müssen. Bei Angaben des Sachverhaltes können sie zur Schließung von evt. Lücken nichts beitragen.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
Beiträge: 1168

» Sa 7. Sep 2013, 15:12

Okay, jetzt ist die Verwirrung bei den GdR Onlineklausuren endgültig komplett.

Nachdem Vorgestern in der Aufgabenstellung stand, dass in diesem Modul nie Argumente eingefügt werden müssen und wenn man doch welche einfügt, dann nur zum Verdeutlichen für sich selbst, steht heute zwar nicht drin, dass man Argumente einfügen soll, es steht aber drin, dass Argumente mit Fundstellen aus Juris unterlegt werden müssen.

Außerdem steht wieder drin, dass man im Gegensatz zu den Fachmodulen "GdR" und "Methodenlehre 1" doch bitte so und so verfahren solle.

1. Das hier ist verdammt noch mal GdR - was soll also heißen: "im Gegensatz zu GdR" ???

2. Methodenlehre ist fürs dritte Semester eingeplant und bei Take Law noch nicht einmal ins System eingestellt. Was soll ich also in einer Einführungsklausur damit anfangen, wenn in der Aufgabenstellung "im Gegensatz zu den Klausuiren aus "Methodenlehre 1" steht? Es gab in Take Law noch nie eine solche Klausur, weil es das Modul noch gar nicht gibt.

Hier wurden offenbar schlicht und einfach Aufgaben aus einem anderen Studiengang kopiert, ohne sie an dieses System anzupassen.

Jedes Mal bekommt man dann dieselbe Antwort: Es gehe hier darum, die Studenten anzustacheln, doch selbst und kritisch zu denken.

Ich hoffe nur darauf, dass ich später in diesem Studiengang irgendwann auch mal dazu gezwungen werde, dieses kritische Denken auf juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Sachverhalte und nicht nur auf offensichtlich widersprüchliche und logisch sowie technisch gar nicht auflösbare bzw. umsetzbare Aufgabenstellungen anwenden zu müssen.
Crayfish
 
Beiträge: 29

» Sa 7. Sep 2013, 15:24

Ich teile die Verwirrung: Die in den letzten Tagen gestellten Online-Klausuren zum Modul "Grundlagen des Rechts" sind zwar zum § 823 BGB, scheinen aber im Übrigen nicht recht zum Modul GdR zu passen, sondern eher zum Modul Klausurenkurs 1 zu gehören (was schon an der Formulierung der Aufgabenstellung deutlich wird). Da geht offenbar etwas durcheinander; das ist für die Klausurvorbereitung ziemlich verwirrend.
martin.klingen
 
Beiträge: 46

» Mo 9. Sep 2013, 08:37

Die GdR-Klausuren benötigen ein Anwendungsbeispiel. Deshalb beschäftigen wir uns mit einem Thema aus WPR3: Dem Deliktsrecht. Wir nehmen den Einstieg über diese Thematik, weil darüber die schwierigen Rechtsgebiete BGB-AT und Schuldrecht AT zunächst ausgeblendet werden können. Der § 823 I BGB ist komplex genug, um die juristische Methode vollständig anwenden zu können und gleichzeitig so "abgekapselt", dass keine Komplizierungen durch andere Rechtsgebiete erfolgen.

In der Veranstaltung GdR geht es nur darum, die juristische Methode richtig anzuwenden und auch die Formulierung zu üben (Säcketheorie). Die nächste Stufe ist KK1, in der es auch darum geht, mit Argumenten umzugehen und komplexere Rechtsstrukturen zu bewältigen. Deshalb erfolgt im knowledge-Bereich von KK1 eine Vorstellung des Bereicherungsrechts (gehört eigentlich zu WPR3), damit daran die Ausnahme-Ausnahme-Konstellationen geübt werden können. Hinsichtlich der verstärkten Beschäftigung mit Argumenten kommt aber auch (wie schon in GdR) auch der § 823 I BGB als Beispiel zum Einsatz.

GdR und KK1 sind deshalb zwei Stufen einer Zielsetzung: Die juristische Methode verstehen und anwenden lernen. In GdR nur an einer Vorschrift, in KK1 bereits an mehreren Vorschriften. Gehen Sie dabei bitte stoisch immer wie folgt vor:

1. Struktur identifizieren (ist nur bei KK1 ein Problem, weil dort mehrere Anspruchsgrundlagen zur Auswahl stehen)
2. Tatbestandsmerkmale bewerten und identifizieren, welche problematisch sind (dann zumindest als problematisch kennzeichnen)
3. Formulierung ausprobieren. (Hierzu gibt es derzeit keine automatische Kontrolle, aber sehr intensive Rückmeldung durch die Teilnehmer im Forum)

Das ist alles. Ganz einfach und bedarf nur der Übung.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
Beiträge: 1168

» Mi 11. Sep 2013, 19:48

Nach einigen Tagen wieder zurück zur unsinnigen Aufgabenstellung in GdR 1:

"In dieser Aufgabenstellung sollen Sie ausschließlich eigene Überlegungen nur dann anbringen, wenn entsprechende Wertungsfragen nicht schon von Gerichten entschieden wurden. Bei problematischen Tatbestandsmerkmalen sollten Sie daher im Argument auch immer die Fundstelle nennen, zu der sich die entsprechende Entscheidung findet. Die Fundstelle wird zitiert über die Angabe des Gerichts, des Entscheidungsdatums und des Aktenzeichens. In den Aufgabenstellungen des Klausurenkurses und insbesondere auch der Einsendearbeiten kommt es im Gegensatz zu den bisherigen Aufgaben der Fachmodule Methodenlehre und GdR1 deshalb nicht nur darauf an, ob die juristische Begründung nachvollziehbar ist, sondern auch darauf, ob Ihre Entscheidung vor Gericht belastbar wäre. Dazu ist die Berücksichtigung der Rechtsprechung an den Stellen notwendig, wo Argumente sowohl das Bejahen als auch das Ablehnen von Tatbestandsmerkmalen erlauben würden. Nur wenn Gerichte entsprechende Fragen noch nicht beantwortet haben, besteht die Freiheit, nach eigenem Gutdünken zu argumentieren."


Ich gebe dann jetzt auf und lasse Online-Klausuren einfach bleiben. Trotz mehrfacher Anmerkungen im Forum wurde mir nicht einmal einfach geradlinig geantwortet, stattdessen gab es immer nur allgemeine Verteidigungen der Take Law Methode (habe ich überhaupt kein Problem mit, finde ich sogar super) und des Aufbaus der Module aufeinander (interessiert mich gar nicht, die anderen Jura-Kurse wurden mir eh bereits als bestanden anerkannt). Dabei hätte nur mal jemand sich die Klausuren anschauen und zu allen Sachverhalten dieselben sinnvollen Bearbeitungshinweise kopieren müssen. Stattdessen wird es trotz eines offgensichtlichen Fehlers einfach weitergelaufen lassen.

Dabei wurde der "gute" Bearbeitungshinweis diese Woche sogar noch verbessert. In dem seht inzwischen nämlich auch, dass eingfefügte Argumente zwar abgeschickt, aber nachträglich nicht wieder aufgerufen werden könnnen - und dass, obwohl in der Aufgabenstellung steht, dass gar keine Argumente eingefügt werden müssen. Nach dieser "verfehlten" Aufgabenstellung soll man zwar Argumente einfügen - aber obwohl es hier dann ja wirklich angebracht wäre, fehlt der Warnhinweis noch immer.
Crayfish
 
Beiträge: 29

VorherigeNächste

Zurück zu Technische Fragen zur Lernplattform T@keLaw



cron