Bedeutung Kästchen mit diagonalem Strich

"Wie funktioniert .... ?"

» Mo 20. Okt 2014, 12:21

Über GdR habe ich mir ja anlesen können, was di "es sei denn", "und", "oder" Struktur ist.
Allerdings find eich nirgends eine Erklärung was das Kästchen mit der diagonalen Linie bedeutet und wieso es teilweise bei trotz Bwertung der Unterstruktur Gelb bleibt
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Fabian
 
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» Mo 20. Okt 2014, 13:56

Ich meine, daß diese Wertungsquadrate besonders markiert sind (Diagonale), um sie als Teil eines Streitstandes kenntlich zu machen.
heppenbach
 
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» Mo 20. Okt 2014, 20:56

also ähnlich wie die gelben Punkte?

und wie definiert sich eigtl "Literatur 1" "Literatur 2" ..ist das ein Hinweis auf vorhandene Literatur
oder nur das es diesbezüglich irgendwo irgendwelche "Definitionen gibt, die man selber nachlesen müsste- dann ist aber die Frage warum unter "1" und "2" die gleichen punkte stehen

und 3te und letzte Frage:

Was bedeutet "Fallgruppenbetrachtung"?
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Fabian
 
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» Di 21. Okt 2014, 05:54

Moin,

das sind Platzhalter, unter denen - wenn es passt - eigene Argumente in die TL-Struktur eingefügt und gewertet werden können. (also verweise auf Urteile u.ä.)

Wahrscheinlich wird es so sein, dass Du auch hier zusätzlich noch einen gelben Punkt benötigst, weil es ja die Aussage abbildet, das der Fall mit der "einfachen" Struktur allein nicht zu lösen ist.

VG
Thies
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TLesch
 
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» Di 21. Okt 2014, 14:37

Fabian hat geschrieben:also ähnlich wie die gelben Punkte?

und wie definiert sich eigtl "Literatur 1" "Literatur 2" ..ist das ein Hinweis auf vorhandene Literatur
oder nur das es diesbezüglich irgendwo irgendwelche "Definitionen gibt, die man selber nachlesen müsste- dann ist aber die Frage warum unter "1" und "2" die gleichen punkte stehen

und 3te und letzte Frage:

Was bedeutet "Fallgruppenbetrachtung"?


Hallo Fabian,

Literatur 1 und 2 nimmt tatsächlich auf vorhandene Literatur bzw. sogar Rechtsprechung Bezug. Es gibt oft eine "herrschende Meinung" und eine "Mindermeinung". Juristisch vertretbar ist bei entsprechender Argumentation meist beides. Insoweit muss man sich auch in Takelaw entscheiden, welcher "Meinung" man sich anschließen möchte und warum.

Das Kästchen mit dem Strich ist der "Schalter" hierfür. Schließt Du den Schalter für Meinung 1 bedeutet dies zugleich, dass der Schalter für Meinung 2 geöffnet bleiben muss. Denn schließlich kannst Du nicht "dafür" und "dagegen" sein. Also entweder man vertritt die herrschende Meinung oder (die meist gegenteilige) Mindermeinung.

Fallgruppenbetrachtung bezieht sich häufig auf Rechtsprechung. Das kommt jetzt auf den konkreten Fall an. So wurden in der Rechtssprechung häufig "Fallgruppen" gebildet (vgl. Rechtsprechung z.B. zu UWG), welche sogar teilweise ins Gesetz übernommen wurden. In jedem Fall ist mit "Fallgruppe" ein verallgemeinernd abstrahierender Tatbestand gemeint, der für die Beurteilung eines konkreten Falls herangezogen wird.

Viele Grüße aus dem sonnigen Süditalien (bin aktuell in Kalabrien:-) und konnte die Finger doch nicht ganz vom Forum lassen)
Karin
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