» Di 21. Okt 2014, 14:37
Fabian hat geschrieben:also ähnlich wie die gelben Punkte?
und wie definiert sich eigtl "Literatur 1" "Literatur 2" ..ist das ein Hinweis auf vorhandene Literatur
oder nur das es diesbezüglich irgendwo irgendwelche "Definitionen gibt, die man selber nachlesen müsste- dann ist aber die Frage warum unter "1" und "2" die gleichen punkte stehen
und 3te und letzte Frage:
Was bedeutet "Fallgruppenbetrachtung"?
Hallo Fabian,
Literatur 1 und 2 nimmt tatsächlich auf vorhandene Literatur bzw. sogar Rechtsprechung Bezug. Es gibt oft eine "herrschende Meinung" und eine "Mindermeinung". Juristisch vertretbar ist bei entsprechender Argumentation meist beides. Insoweit muss man sich auch in Takelaw entscheiden, welcher "Meinung" man sich anschließen möchte und warum.
Das Kästchen mit dem Strich ist der "Schalter" hierfür. Schließt Du den Schalter für Meinung 1 bedeutet dies zugleich, dass der Schalter für Meinung 2 geöffnet bleiben muss. Denn schließlich kannst Du nicht "dafür" und "dagegen" sein. Also entweder man vertritt die herrschende Meinung oder (die meist gegenteilige) Mindermeinung.
Fallgruppenbetrachtung bezieht sich häufig auf Rechtsprechung. Das kommt jetzt auf den konkreten Fall an. So wurden in der Rechtssprechung häufig "Fallgruppen" gebildet (vgl. Rechtsprechung z.B. zu UWG), welche sogar teilweise ins Gesetz übernommen wurden. In jedem Fall ist mit "Fallgruppe" ein verallgemeinernd abstrahierender Tatbestand gemeint, der für die Beurteilung eines konkreten Falls herangezogen wird.
Viele Grüße aus dem sonnigen Süditalien (bin aktuell in Kalabrien:-) und konnte die Finger doch nicht ganz vom Forum lassen)
Karin