Baumstruktur bei Take Law

"Wie funktioniert .... ?"

» Mi 26. Mär 2014, 08:55

Hallo Zusammen,

ich würde gern einmal genau erfahren, wann ich Tatbestandsmerkmale auf rot setzen muss und wann ich Sie einfach ungeprüft lasse. Bisher war ich der Auffassung, dass ich die anderen Tatbestandsmerkmale dann prüfen muss, wenn es sich um eine "UND" Verknüpfung handelt, oder z.B.: bei Rechtfertigungsgründe: Wenn ich sage Notwehr nein, dann könnten ja trotzdem andere Rechtfertigungsgründe vorliegen. Wenn ich aber auch hier einen roten Punkt setze, dann meckert das Programm bei der Korrektur.

Könnte mir das mal jemand verständlich erklären?

PS: Bild vom Problem ist angehängt.

Gruß Benny
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Seami Motokiyo (1363 - 1443)
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» Mi 26. Mär 2014, 16:53

Hallo Benny

du sprichst hier ein wenig das Thema "Relevantentscheidungen an".

Grob lässt sich sagen:
Wenn du deine UND-Verknüpfung hast, dann musst du natürlich beide TBMs auswählen.
Wenn du eine ODER-Verknüpfung hast, dann entscheidest du dich für ein TBM das deiner Meinung nach passt

ABER
Und hier kommt dann der Punkt Relevantentscheidung hinzu und das juristische Gefühl.
Es gibt TBMs die sind je nach Fall so unstreitig dass du sie an oberster Stelle verneinen / bejahen kannst (Rechtfertigungsgründe sind hier gern davon betroffen)
Dann gibt es wieder Fälle da kannst du aus der ODER-Struktur ein paar Untertatbestandsmerkmale verneinen (der Fall spricht z.B. die mutmaßliche Einwilligung und die berechtige GoA an)... in diesem Fall musst du dann beide TBMs beurteilen auch wenn es sich um eine ODER-Verknüpfung handelt
Dann gibt es wieder UND-Strukturen bei denen du nur den einen Punkt beurteilen musst den anderen aber ignorieren musst (Bsp: Rechtsgutverletzung: Wenn es kein Rechtsgut gibt dann darfst du auch keinen Verletzungserfolg bewerten)

Und nun die gute Nachricht. Das alles klingt im ersten Moment extrem verwirrend. Ist es aber nicht. Überlege dir einfach losgelöst von der Baumstruktur welches der Tatbestandsmerkmale du in deinem Gutachten benennen würdest und wie du es beurteilst. Und wenn du kurz darüber nachdenkst
Wenn der Vorsatz aus Wissen UND Wollen besteht, dann ist doch klar, dass sie beide beurteilt werden müssen. Wenn Wissen nicht gegeben ist, dann brauchst du Wollen nicht mehr angehen. Wenn nicht klar ist ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Fall ist (weil man beim Sachverhalt lesen das Gefühl hat dass das auch Vorsatz sein könnte) dann beurteile auch erst einmal Vorsatz und schaue ob es gegeben ist. Liegt Vorsatz nicht vor dann geh zur Fahrlässigkeit und schau ob die gegeben ist.
Löse dich ein wenig von der Struktur - lese sie wie ein Buch - aber beurteile mit Menschenverstand und nicht nach Regeln. Dann wird dir die Relevanzentscheidung auch leichter fallen.
Und jetzt die gute Nachricht: selbst ich hab das geschafft... also wird es für dich eine Leichtigkeit sein :)

LG
Isabel
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