Hallo,
ich habe eine Frage zu der Markierung von problematischen Tatbestandsmerkmalen, bzw. die Auswirkung auf die darüberliegende Baumstruktur.
Als Beispiel:
Angenommen ich prüfe beim 823 das Verschulden. Ich komme zu dem Ergebnis, dass das TBM "Mißachtung der Sorgfalt" als problematisch zu kennzeichnen ist (weil nicht eindeutig zu bestimmen).
Müssten jetzt nicht als logische Konsequenz alle darüberliegenden Strukturen auch als problematisch gekennzeichnet werden? Mein Gedanke ist: Wenn Mißachtung der Sorgfalt problematisch ist, dann ist Fahrlässigkeit problematisch, dann ist Verschulden problematisch. Weil die jeweils höhere Struktur ja auf der darunter liegenden fußt. Oder anders gesagt: Wenn die Beurteilung "Fahrlässigkeit" problematisch ist, folgt daraus, dass das TBM "Verschulden" problematisch ist?
Vielen Dank im Voraus!