Problematische Tatbestandsmerkmale, Folgen f. Baumstruktur

"Wie funktioniert .... ?"

» Do 17. Nov 2016, 21:26

Hallo,

ich habe eine Frage zu der Markierung von problematischen Tatbestandsmerkmalen, bzw. die Auswirkung auf die darüberliegende Baumstruktur.

Als Beispiel:

Angenommen ich prüfe beim 823 das Verschulden. Ich komme zu dem Ergebnis, dass das TBM "Mißachtung der Sorgfalt" als problematisch zu kennzeichnen ist (weil nicht eindeutig zu bestimmen).

Müssten jetzt nicht als logische Konsequenz alle darüberliegenden Strukturen auch als problematisch gekennzeichnet werden? Mein Gedanke ist: Wenn Mißachtung der Sorgfalt problematisch ist, dann ist Fahrlässigkeit problematisch, dann ist Verschulden problematisch. Weil die jeweils höhere Struktur ja auf der darunter liegenden fußt. Oder anders gesagt: Wenn die Beurteilung "Fahrlässigkeit" problematisch ist, folgt daraus, dass das TBM "Verschulden" problematisch ist?

Vielen Dank im Voraus!
Hans H.
 
Beiträge: 18

» Fr 18. Nov 2016, 07:31

Hallo,

interessante Frage. Problempunkt heißt ja, dass die Antwort auf die Frage nicht evident ist. D.h., Du musst Dir aus dem Sachverhalt die Argumente heraussuchen, die für oder gegen das Verletzen der Sorgfaltspflicht sprechen. Diese kannst Du in die Struktur einfügen und sogar wichten und darüber zu einer Lösung des Punktes kommen. Sobald diese Lösung (i.v.m. dem Vorliegen der Sorgfaltspflicht selbst) vorliegt, ist die Frage nach der Fahrlässigkeit und auch dem Verschulden geklärt. Hier gibt es dann nicht erneut etwas zu diskutieren, denn die jeweiligen Voraussetzungen liegen vor. Deshalb sind diese Punkte nicht problematisch. Solange Du in den tiefsten Ebenen keine Lösung hast, sind die jeweils darüber befindlichen Punkte nur offen (gelb). Du kannst auf das Einfügen von Argumenten für die Lösung verzichten und den Punkt selbst rot oder grün setzen, dann zeigt der Problempunkt an, dass Du erkannt hast, dass keine Evidenz vorliegt.

So jedenfalls würde ich das sehen und deshalb Problempunkte nur dort setzen, wo eine Diskussion tatsächlich angezeigt ist.

Viele Grüße
Kathleen
Kathleen
 
Beiträge: 642

» Fr 18. Nov 2016, 07:41

Guten Morgen,

besser hätte man es nicht erklären können Kathleen.

Falls die Frage auch auf eine Klausur abzielt, wäre dies der Schwerpunkt der Ausarbeitung. Wie bei einer Erörterung im Deutschunterricht ist es wichtig pro und contra Argumente zufinden.

Eventuell ist es hilfreich sich beim lösen der Fälle einen "gegnerischen" Anwalt vorzustellen, der mit Argumenten versucht seine Partei zu unterstützen. Deshalb ist es praktisch auch Argumente gegeneinander abzuwägen, deshalb die Färbung.

Viel Erfolg im Studium

Steffen
Steffen_
 
Beiträge: 372

» Sa 26. Nov 2016, 18:29

Vielen Dank für die Antworten.

Ich verstehe euch so, dass die Problematik deshalb nicht auf die darüberliegenden Strukturen ausstrahlt, weil die Prüfung und Ergebnisfindung auf den unteren Ebenen stattfindet. Also wenn ich z. B. "Mißachtung der Sorgfalt" als problematisch markiere und dann argumentativ problematisiere, komme ich ja zu einen Ergebnis.

Für darüberliegende Struktur (in diesem Fall Fahrlässigkeit) ist es also unerheblich, ob das Bejahen/Verneinen von "Mißachtung der Sorgfalt" durch als evident angesehene Umstände oder infolge einer Problematisierung entschieden wurde.
Zuletzt geändert von Hans H. am So 27. Nov 2016, 01:05, insgesamt 1-mal geändert.
Hans H.
 
Beiträge: 18

» Sa 26. Nov 2016, 19:43

Hallo,

ja, so würde ich das sehen. In dem Du das als problematisch erkannte Tatbestandsmerkmal einer Wertung zugeführt hast, fließt diese Bewertung in die Wertung der darüber liegenden Strukturteile ein, ohne das dies erneut einer differenzierten Betrachtung bedarf.

Viele Grüße
Kathleen
Kathleen
 
Beiträge: 642

» So 27. Nov 2016, 08:19

Guten Morgen,

wichtig ist jedoch, dass Du im Zuge der Säcke-Theorie im ausformulierten Gutachten dennoch Fahrlässigkeit ansprichst. Es ist schließlich der Oberprunkt.

Steffen
Steffen_
 
Beiträge: 372


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