» Sa 6. Feb 2016, 15:34
Wie Ludwig schon sagte, ist dies ein altbekanntes Thema. Im HGR-Thread im LL.M. Bereich hat Prof. Möller u.a. schon einmal ausführlich dazu geantwortet und erklärt. Habe mal versucht den Kern davon zu kopieren, hoffe es ist lesbar.(für genau diese Punkte wäre nach wie vor ein FAQ im Forum nicht schlecht...)
Michi hat geschrieben:Hallo,
ich habe heute die Bewertung der OK von HGR erhalten. Noten sind quer Beet alle enthalten. Woher weiß ich denn jetzt wo genau meine Fehler lagen und was genau gut war. Die Bewertungen sind sehr sehr sehr allgemein gehalten. Warum ist es denn nicht möglich, die Fehler in den einzelnen Klausuren aufgezeigt zu bekommen? Ich weiß jetzt nicht, ob die schlechten Noten daher kommen, dass ich TakeLaw bzgl des § 20 nicht kapiere - was der Fall ist!! - oder ob es an meinem mangelnden rechtlichen Verständnis fehlt. Wie soll man denn jetzt nun beim prüfen mit TakeLaw vorgehen bzgl dieser Vorschrift? Weiterhin dachte ich, wenn bei UND Verbindungen das 1. Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ich, die weiteren nicht zu prüfen brauche. In der Bewertung steht jedoch, ich solle jede Voraussetzung prüfen.
Jedenfalls bin ich jetzt nach den OK noch mehr verunsichert, als wie zu vor, wenn denn jetzt letztendlich von mir erwartet wird.
Gruß Michael
Prof. Moeller hat geschrieben:Das Thema mit den OKs haben wir seit geraumer Zeit. Für die neuen Studierenden hier die Zusammenfassung:
Die OKs enthalten grundsätzlich keine Auflösung der Fälle. Sie werden nicht besprochen und es wird keine "richtige" Lösung zur Verfügung gestellt.
In den Fällen, in denen wir erkennen können, dass ein Kandidat große Probleme hat, wird zukünftig nachgeschaut, woran das im Einzelnen liegt und es wird eine Nachricht in den persönlichen News-Ordner des (für uns anonymen) Teilnehmers gelegt mit Hinweisen, wie es besser gehen sollte.
Die OKs sollen die Teilnehmer motivieren, sich einem Zeitdruck bei der Lösung auszusetzen, weil nur 2 Stunden Zeit bestehen und einen Anreiz bieten, sich untereinander auszutauschen. Die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren und dabei Idee aufzunehmen, die andere dazu haben ist einer der Vorteile des Verfahrens. Dass außerdem eine gewisse Übung im Umgang mit den Rechtsstrukturen erreicht wird ist ein angenehmer Nebeneffekt. Ebenso die Möglichkeit, durch besonders gute Note ein Notenpolster zu erhalten (positive Vornote). Außerdem wird eine Warnfunktion für den nächsten Prüfungstermin geäußert als private Nachricht in T@keLaw, wenn der Eindruck entsteht, der jeweilige Teilnehmer sei noch nicht gut für die Prüfung vorbereitet. Diese Voraussage ist jedoch nur möglich, wenn auch ausreichend intensiv an den Fällen gearbeitet wurde. Wenn eine Lösung nach wenigen Minuten abgegeben wird, kann auf das Ergebnis kaum eine seriöse Aussage gestützt werden. Letztlich ist es also das Verhalten der Studierenden, welches die Grundlagen für Prognosen bildet.
Im § 20 UmwG bestehen verschiedene Möglichkeiten, warum eine Rechtsfolge eintreten kann oder auch nicht. Es sind auch dann die übrigen Varianten zu prüfen, wenn eine erste Überlegung schon zum Ziel führt. Wenn in dieser Hinsicht Fragen bestehen, bitte hier fragen, dann antworte ich dazu ausführlicher.
Die Überwindung von Verunsicherung ist Gegenstand der Ausbildung. Selbstverständlich verunsichert jeder neue Sachverhalt, weil nicht klar ist, wie er gemeint ist, welche Auslegungen zum Sachverhalt erfolgen müssen, ob der eingeschlagene Lösungsweg richtig ist oder nicht etc. Von einem Sachbearbeiter würde nicht erwartet werden, eigene Lösungen zu suchen. Deshalb würde die Ausbildung zu einem Sachbearbeiter vermeiden, Problemfelder zu eröffnen. Es würde vielmehr genau vorgegeben, wann was wie zu tun ist.
In einem Studium und insbesondere in einem Masterstudium verhält es sich vollkommen anders. Von diesen Absolventen (vor allem von Absolventen mit LL.M.) wird erwartet, die chaotischsten Situationen geordnet auflösen zu können. Die besondere Qualifikation besteht darin, Führungsqualität zu verkörpern und andere Mitarbeiter anzuleiten. Daher wird von unseren Absolventen erwartet werden, Probleme zu lösen und nicht zu beklagen. Deshalb sind die OKs so angelegt, dass sie ausreichend Nahrung für Verwirrung bieten. Weil die Studierenden kommunizieren können wird empfohlen, den Kontakt zu suchen und gemeinsam die möglichen Lösungswege zu erforschen. Ebenso würden die Absolventen im Beruf hoffentlich nicht nur einsame Entscheidungen treffen sondern versuchen, sich abzustimmen und Prognosen für die favorisierten Lösungswege zu ermitteln.
Die Anforderungen im Masterstudium sind hoch. Es ist durchaus möglich, dass im ersten Anlauf die Erkenntnis entsteht, die Prüfung solle erst angetreten werden, wenn ein erneutes Durcharbeiten des Moduls gelungen ist. In diesem Studienkonzept soll garantiert werden, dass alle Teilnehmer die Chance erhalten, die Anforderungen zu erfüllen. Das Konzept sieht aber nicht vor, das es einfach sei, die Anforderungen zu erfüllen. Wer den LL.M. Titel führen möchte muss zeigen können, auch unter schwierigen Anforderungen eine Lösung zu finden. Mein Angebot an alle Studierenden: Lassen Sie sich Zeit, wenn noch Grundlagen fehlen und nutzen Sie die Möglichkeit der Kommunikation untereinander. Damit lassen sich deutliche Vorteile im Studium erreichen.
Also bitte die Ursache der Qual nicht in den OKs suchen. Sie zeigen nur, ob Probleme bestehen. Die OKs sind nicht das Instrument zur Lösung von Schwierigkeiten sondern nur ein Fieberthermometer.
Notfalls einfach noch einmal probieren und sich niemals entmutigen lassen.
gez. Prof. Dr. Tony Möller
Michi hat geschrieben:Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Moeller,
ich denke Sie haben mich ein bisschen falsch verstanden. Ich finde daß Angebot der OKs super und es macht auch Spaß mit seinen Kommilitonen zu diskutieren. Dies ist auch aus der Vielzahl an Diskussionen im Forum zu den jeweiligen OK erkennbar. Darum geht es mir gar nicht.
Wie Sie sagen sollen die OK eine Art FieberThermometer darstellen. Mein Problem besteht darin:
Ich persönlich habe 14 OK absolviert. Bei diesen war von 1,0 bis 5,0 die volle Bandbreite enthalten. Als Fazit wurde festgestellt, dass ich die Klausur ohne weiteres Schreiben kann. Aber woher weiß ich, wo genau meine Probleme lagen und an welchen Schrauben ich drehen muss, damit meine Ergebnisse konstanter gut werden?!
Michael
Prof. Moeller hat geschrieben:Wir müssen zwischen 2 Ebenen unterscheiden:
Zum einen geht es darum, das juristische Handwerk zu beherrschen. Hier gibt es eine endliche Menge von Anforderungen, die beherrscht werden müssen und deren Einhaltung analysiert werden kann, weil die T@keLaw-Methode eine interpretierbare Schnittstelle darstellt. Das nenne ich Ebene 1.
Zum anderen geht es darum, für einen nicht vorhersehbaren Einzelfall die "richtigen" Prognosen und Einschätzungen zu treffen. Hier kann mehr oder weniger Toleranz für das Ergebnis eröffnet werden. Ist die Toleranz gering, wie z.B. bei Gerichtsurteilen, bei denen die beteiligten Anwälte das Urteil nicht voraussehen können aber schließlich hinnehmen müssen (sog. Prozeßrisiko) und mit ihren eigenen Prognosen und Einschätzungen "falsch" liegen konnten (obwohl sie vielleicht "Recht" hatten), dann steigt das Risiko auf das erhoffte Ergebnis. In den OKs ist die Toleranz gering, in den Präsenzprüfungen ist die Toleranz dagegen weit ausgelegt. Das Entscheidungsrisiko ist aber immer vorhanden und kann durch bessere Vorbereitung nicht beseitigt werden. Allenfalls kann durch ausreichende Erfahrung (möglichst viele OKs mitschreiben) und eine mäßige Frustration (durch die enge Toleranz gibt es auch weniger optimale Ergebnisse) die Wachheit trainiert werden, jeden neuen Sachverhalt sehr aufmerksam zu durchdenken und sich nicht einzubilden, man sei der Meister aller Klassen, denn jeder neue Fall eröffnet das gleiche Risiko der Fehlentscheidung. Didaktisch ungünstig wäre daher ein Dauerlob an die Studierenden, das sediert mehr als es motiviert. Das wenig kalkulierbare und nur durch den Toleranzgrad bestimmte Entscheidungsrisiko im Wirtschaftsleben und in den OKs nenne ich Ebene 2.
Wenn die Analyse der OKs ergibt, dass Probleme in Ebene 1 bestehen, dann gibt es jetzt schon und später noch stärker Rückmeldungen an den Benutzer. Wenn die Ursachen für "schlechte" Noten in Ebene 2 liegen, dann gibt es bisher keine Rückmeldungen.
Ich komme inzwischen zur Ansicht, dass besser kommuniziert werden muss, wie es gelingt, die Studierenden zu so guten Ergebnissen zu bringen, wie sie sich in den Prüfungen dieses Studiums wiederspiegeln. Der Lernvorgang ist im Studium vor allem eine Auseinandersetzung mit sich selbst. Die Lehrenden haben nicht nur die Aufgabe, den Lehrstoff zu präsentieren sondern möglichst auch zu unterstützen, dass die Beschäftigung damit erfolgt. Da diese Beschäftigung aber nur und ausschließlich im Kopf der einzelnen Studierenden erfolgen kann, ist der direkte Einfluss der Dozenten nicht gegeben. Es bleibt nur die Begleitung über didaktische Instrumente. Sie enthalten immer die Zielstellung, die Aufmerksamkeit der Studierenden hoch zu halten. Das kann über Begeisterung über gute Noten ebenso wie über Enttäuschungen über schlechte Noten erfolgen. Wesentlich ist, dass keine Langeweile aufkommt, sondern die Flamme brennt.
Bei einer Präsenzveranstaltung liegt es an den Dozenten, ihre Zuhörer zu begeistern. Wir haben alle unsere Erfahrungen damit, wie häufig das gelingt (z.B. in der Schule). Im Online-Studium beschränkt sich nach meiner Auffassung das Studienangebot nicht darauf, Lehrmaterial auszureichen (anstelle mit der Post nun elektronisch). Vielmehr werden Instrumente benötigt, um das Interesse hervorzurufen und - das ist weit schwieriger - auch wach zu halten. Dieses Studienkonzept stellt sich dieser Anforderung und bietet ein Feuerwerk an Möglichkeiten, die weder bei Präsenzstudiengängen noch bei anderen Fernstudiengängen (einschließlich der entstehenden Online-Studiengänge hier und dort) auch nur ansatzweise angedacht geschweige denn auch realisiert wurden. (Die OKs sind eigentlich eine Sensation: Dass das Verfahren möglich ist, dass es realisiert werden konnte, dass die Wissenschaftsbehörde das Verfahren mit dem Bonus der Vornote genehmigt hat und die Hochschule den Mut hatte, ein solches Verfahren einzusetzen).
Auch wenn ich erkenne, dass Sie nicht jubeln sondern eher enttäuscht sind, weil eine Erwartung nicht erfüllt wird: Der Erfolg ist eingetreten: Sie haben sich motivieren können, an 14 Oks teilzunehmen. Glückwunsch! Damit haben Sie 14x nachgedacht und Entschlüsse fassen müssen. Sie haben damit jeden Präsenzstudierenden in den Schatten gestellt (ich unterrichte seit 15 Jahren im Präsenzstudium). Sie sind deshalb besser trainiert und werden die Prüfung wahrscheinlich recht gut meistern. Aber jetzt bitte ich um eine Antwort: Wäre das auch geschehen, hätten Sie schon nach der dritten Teilnahme jeweils eine 1,3 erhalten? Wären Sie auch dann zur 4., 7 und schließlich 14. OK angetreten? Würden Sie sich jetzt noch Gedanken machen, was Sie besser machen könnten? Würde eine zu große Ausrechenbarkeit über die OKs nicht dazu führen, dass die Beschäftigung mit dem Stoff geringer ausfällt? Würde sich die Vorbereitung nicht stärker auf das Auswendiglernen und weniger auf das Entscheiden-üben verlagern? Sind Juristen eher Auswendiglerner oder eher diejenigen, die sich auf der Grundlage von erlernten Fakten durch das Entscheiden-können auszeichnen? Sind Juristen nicht diejenigen, von denen die Fähigkeit erwartet wird, alles in Zweifel zu ziehen und jede Entscheidung noch einmal kritisch zu durchdenken? Sollte deshalb nicht darüber nachgedacht werden, wie es gelingt, diese Kompetenzen im Studium zu entwickeln?
Mein Konzept zu den OKs im Verbund mit den übrigen Funktionen von T@keLaw ist meine Antwort darauf. Dabei ist mir klar, dass damit genau diese Fragen und implizit auch Enttäuschungen hervorgerufen werden, die hier geäußert werden. Wenn ich Vorschläge höre, die ohne Einschränkung der didaktischen Zielsetzung zu einer Verbesserung führen, setze ich sie gerne um. Es muss nur auch machbar sein. So können wir nicht im Vorfeld zu 6 (!) Klausurterminen im Jahr jeweils 18 (!) OK-Angebote in allen Modulen neu aufstellen, weil wir jeweils die Lösungen mit den Teilnehmern besprechen. Wir müssen vielmehr die Analyse der eingereichten Lösungen ausbauen und dazu brauchen wir mehr relevante Daten. Die Sicherheit der Auswertung leidet derzeit darunter, dass wir zur Analyse nicht heranziehen, was eine halbe Stunde Bearbeitungszeit der Klausur durch die jeweiligen Teilnehmer unterschreitet. Weil wir aber ständig weiterentwickeln und dazulernen sehen wir noch pfiffigere Schlussfolgerungsmöglchkeiten auf der Grundlage der anonymen Daten und werden deshalb mit T@keLaw Version 4 eine neue Runde der Rückmeldungsmöglichkeiten einleiten.
Für Rückmeldungen bin ich immer dankbar und bitte daher ausdrücklich um Stellungnahme und Verbesserungsvorschläge, weil das Studienangebot von T@keLaw an die Bedürfnisse der Studierenden bestmöglich angepasst werden soll. Allerdings lautet das Oberziel: Lernerfolg durch Beschäftigung mit der Materie und nicht die sog. Kundenzufriedenheit, die im Widerspruch mit dem Oberziel stehen könnte. Als Professor wünsche ich mir keine zufriedenen Studierenden, weil alles so einfach ist, sondern zufriedene Absolventen, die merken, dass die - mühsam - erworbenen Kompetenzen ihnen helfen, zu beruflichem Erfolg zu kommen. Wenn das kommuniziert werden kann, dann können aus unzufriedenen Studierenden evt. sogar begeisterte Studierende werden, die sich dann auch die Mühe machen, in Fernstudiumcheck.de eine Rückmeldung zu geben und ihr Studium und damit die Anerkennung ihres Studienabschlusses in der öffentlichen Wahrnehmung zu verbessern. Sie dürfen nämlich sicher sein, dass jeder Personalchef Feststellungen trifft, was Sie studiert haben und welche Anerkennung das Studium erfährt. Studieren Sie das Nr.1 Studium, dann stehen Ihre Chancen gut. Damit T@keLaw von Ihnen auch als Nr. 1 angesehen werden kann, bin ich mit meiner Mannschaft sehr darum bemüht, Verbesserungsmöglichkeiten zu realisieren und den Vorsprung weiter auszubauen.
Ich bin gespannt auch Ihre Sicht der Dinge und spreche damit alle Teilnehmer an.
gez. Prof. Dr. Tony Möller
Michi hat geschrieben:Die Frustration besteht nicht darin, dass ich mir evtl. erhofft hatte besser zu sein. Ich sehe die OKs wie folgt. Bitte korrigieren sich mich, wenn ich dies falsch sehe; ich lerne den Stoff durch mehrmaliges Hören der Vorlesungen, zusätzlich evtl ein Lehrbuch, Literatur, Rechtsprechung etc. Anschließend erfolgt eine Bearbeitung der OKs, um das erlernte anzuwenden. Weiterhin wird durch die OKs klar, wo eben jenes erlernte nochmals hinterfragt werden muss oder eben die Rechtsprechung auf die einzelnen Fälle durchforscht werden muss. Auch erfolgt ein Austausch mit den Kommilitonen und deren Rechtsauffassung. Am Ende dieser OKs sollte man - durch die letztliche Verknüpfung des erlernten Stoffs und dessen Anwendung - bestens vorbereitet sein, für die entsprechenden Klausuren.
Hier ist mein Ansatzpunkt. Man wendet in den OKs sein Wissen an und diskutiert mit seinen Kommilitonen. Je mehr OKs man schreibt, desto mehr Problempunkte werden einem bekannt. Aber sollte dann nicht nach den OKs eine Rückmeldung dahingehend erfolgen, dass man selbst weiß, wo die eigenen Fehler lagen. Dies wird nur allgemein geschildert. Ist die Auswertung dann dahingehend zu sehen, wenn eine andere Ansicht über den Sachverhalt, über die Bewertung einzelner Tatbestandsmerkmale oder der Auslegung des Gesetzes bestehen, dies in den OKs als Fehler gewertet werden. In der Klausur ist aber jede Sichtweise erlaubt, soweit diese sich dezidiert begründen lässt und nicht jeder Grundlage entbehrt?
Ich würde mir wünschen, vor allem bei OKs die mit mangelhaft bewertet wurden -aber grds für alle nicht sehr guten Klausuren-, dass wie bei den practice Fälle die eigene Lösung mit entsprechenden Vermerken versehen ist, wo der Punktabzug erfolgte und wo das Problem war. So ist es mir möglich mich nochmals mit meiner Lösung auseinanderzusetzen und mir Gedanken zu machen "was habe ich mir bei Lösung der OK gedacht. Warum habe ich mich so entschieden? Warum kommt der Korrektur zu dieser Lösung". Ich habe also die Möglichkeit einer Selbstreflektion. Ich beschäftige mich nochmals mit dem Stoff. Ich hinterfrage somit mein eigenes Handeln. Unabhängig , ob ich zu dem Ergebnis gelange, ob ich meine Meinung weiter aufrecht erhalte, oder ob ich die des Korrektors vertrete.
Mir geht es hierbei nicht um die Ausgabe von Musterlösungen. Diese finde ich hierbei nicht nötig.
Die Bewertung der OKs erfolgt erst nach Abschluss aller 18 OKs. So ist mir während dem Schreiben der OKs nicht möglich, zu sehen, welche Note ich bisher erzielt habe. Ich habe somit immer eine Motivation so viele OK wie möglich zu schreiben, um mich mit möglichst vielen verschiedenen Sachverhalten auseinanderzusetzen. Meine Motivation besteht immer darin, das Bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Dazu benötige ich aber auch die Möglichkeit einer Selbstreflektion.
Es kann auch demotivieren, an den OKs teilzunehmen, wenn man nicht das gewünschte Feedback bekommt. Dann besteht die Gefahr, dass man den OKs fern bleibt, weil kein Sinn darin gesehen wird. Dadurch würde das genaue Gegenteil von dem gewünschten Ergebnis erzielt.
Das System der OKs finde ich wie o.g. gut und hilfreich. Das Feedback bzw die Art der Bewertung ist für mich jedoch ausbaufähig.
Michael
Michi hat geschrieben:Habe ich folglich den Zweck der OKs zu weit gefasst, Herr Prof. Dr. Moeller?
Verstehe ich es richtig: Die Noten aus den OK sind dann ein Nebenprodukt. Es geht primär um das Fazit, dass man an der Klausur teilnehmen kann oder nicht. Dadurch wird versucht, die Studierenden zu warnen, für die eine Klausur noch viel zu früh kommen würde!? Es ist demnach möglich, dass man bei den OKs an sich von den Noten her mittelmäßig abschneidet, da andere Wertungen vorgenommen wurden, aber im Fazit der Dozent dennoch sieht, dass der Stoff beherrscht und verstanden wird, so dass der Student an der Klausur teilnehmen kann.
Ich würde einer Ausweitung der Practice Fälle sehr positiv begegnen. In HGR sind beispielsweise nur 2 Fälle zu § 20 zu finden, welche meiner Ansicht nach nur einen Überblick über die Vorschrift verschaffen.
Ein Schockwelle sehe ich nicht. Wie Sie erwähnt haben, befinden wir uns in einem Master Studium. Jeder sollte also für sich selbst entscheiden, wie viel er üben möchte und wie viel er für zweckmäßig hält. Eine Beschränkung auf der Grundlage,dass hierdurch zu viel Druck entsteht, halte ich für nicht angebracht. Ich bin der Meinung, dass Übungen für den Umgang mit Rechtsnormen mehr als notwendig sind, um eben auch das "Spielen" mit Tatbestandsmerkmalen zu erlernen. Dadurch wird hier auch der Anreiz größer sich mit entsprechender Literatur und Urteilen zu beschäftigen. Dann gäbe es auch ein direktes Feedback. Dadurch würde auch die Motivation noch mehr steigen.
Prof. Moeller hat geschrieben:Antwort an den Teilnehmer michi:
Danke für die Hinweise. Langsam verstehe ich es besser. Auch hier habe ich den Eindruck, dass die Funktion von practice und die Zielstellung der OKs nicht getrennt werden. Die Practice-Fälle sollen leisten, was von dem Teilnehmer michi als Erwartung geschildert wurde. Die OKs haben anschließend die Funktion wie oben beschrieben: Fieberthermometer unmittelbar vor der Klausur, um ggf. die Prüfung verschieben zu können. In einem solchen Fall wäre es dann aber notwendig, erneut die practice-Fälle durchzugehen, denn nur dort gibt es die Rückmeldungen.
Auch hier mein Angebot: Die Zahl der practice-Fälle ausweiten?
Aber: Läuft dann ein Schockwelle durch die Studierenden, weil der Eindruck entsteht, es solle noch mehr Stoff bewältigt werden? Wie können wir dann vermitteln, dass es sich um fakultative Angebote handelt für diejenigen, die meinen, noch mehr üben zu wollen.
Bin gespannt auf die Meinung der Studierenden.
gez. Prof.. Dr,. Tony Möller
Prof. Moeller hat geschrieben:So sollten wir es machen!
Werde weitere practice-Fälle zur Verfügung stellen.
gez. Prof. Dr. Tony Möller