Hallo zusammen,
ich schreibe bald eine Klausur in WPR 1 und wollte von euch wissen, ob bei einem versteckten Dissens nach § 155 BGB zwingend eine Vertragsauslegung vorzunehmen ist, um zu prüfen, ob ein wirksamer Kaufvertrag besteht. Im TakeLaw wird mir bei bejahtem verstecktem Dissens nämlich sofort angezeigt, dass keine zwei aufeinanderbezogene WE vorliegen und demnach auch kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Ich habe hierzu noch folgende Ausführung gefunden: Ist der Vertrag nach dieser Vorschrift trotz des versteckten Dissenses zustande gekommen, muss die Lücke durch eine ergänzende Vertragsauslegung geschlossen werden, §§ 133, 157 BGB [Rüthers/Stadler, BGB AT, § 19 Rn. 43]. Muss dies also bei verstecktem Dissens geprüft werden oder kann ich einfach sagen Vertrag nicht zustande gekommen wie in TakeLaw?
Vielen Dank für eure Rückantwort und Hilfe!