Hallo zusammen,
ich werde am 01.07.2018 meinen Masterstudiengang in Wirtschaftsrecht bei der HFH starten und habe mich derweil schon mal mit dem Schreiben eines juristischen Gutachtens beschäftigt.
Ich habe nun 3 Fragen:
1.) Wird bei Klausuren immer ein juristisches Gutachten verlangt oder kommen auch Verständnisfragen z.B. allgemeine Fragen zum Stoff dran (wie man es in der Schule kennt)? Sonst könnte es ja schwierig werden ein gute Note zu schreiben, wenn man mit dem Bearbeitungsfall seine Probleme hat...
2.)
Bei den Klausuren wird ja meist ein juristisches Gutachten verlangt. Hierbei ist die Abfolge eines 4-Schritts (TBM, Definition, Subsumtion, Ergebnis) wichtig. Muss man die Definition auswendig lernen, um sie in einer Klausur richtig zu benennen oder kann man hier auch ein Wörterbuch in der Klausur benutzen?
3.) Ich habe mich als Neuling in der Gruppe Wirtschaftsrecht angemeldet. Kann man sich hier während der Online-Klausuren (Vorprüfungsleistungen) mit anderen austauschen? Oder nutzt ihr hier die Facebookgruppe?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Fabian