GdR Übungsklausur 6 Randale mit Dreirad

Beratung aller Interessierten, die nach einer Weiterbildung mit T@keLaw suchen.

» Do 16. Jun 2016, 09:17

Guten Morgen,
ich habe eine (hoffentlich nicht zu dumme) Frage bzgl. der Übungsklausur No.6.
Die TakeLaw Struktur ist plötzlich viel länger und hat Unterpunkte, die im Knowledge Bereich nicht erklärt wurden. Kommt Ihr damit zurecht? Gibt es irgendwo anders dazu Erklärungen?
Vorab vielen Dank für Eure Antworten.
Liebe Grüße
Yael
Yaelly
 
Beiträge: 31
Wohnort: Köln

» Do 16. Jun 2016, 18:23

So ging es mit mit der ersten Übungsklausur... hatte null Peilung. Habe GDR dann nicht weitergemacht.
der_alex
 
Beiträge: 66
Wohnort: Groß-Gerau (Hessen, Nähe Frankfurt)

» Do 16. Jun 2016, 19:02

Hallo,

damit dies nicht wieder passiert vielleicht ein paar kleine Anmerkungen: Das Schema der Übungen 1 bis 5 würde ich als "Grundschema" zu § 823 BGB bezeichnen. Dieses würde Dir in ganz ähnlicher/gleicher Form bei kurzer Recherche im Internet immer wieder begegnen. Es hat den Vorteil, dass man es gut lernen kann. Aber nicht jeder Fallbearbeitung genügen diese Prüfschritte. Hier im Dreiradfall hast Du es z. B. mit einer Minderjährigen zu tun, welche den Schaden verursacht. Das in diesem Fall eingeblendete Schema zeigt deshalb auch, dass neben dem Verschulden auch die Verschuldensfähigkeit zu prüfen ist, um ein Ergebnis im Punkt Vertreten müssen zu erhalten. Nun sollte nicht angenommen werden, dass dieser Punkt nun ausschließlich in derartigen Konstellationen eine Rolle spielt. Im Grunde wäre er immer zu beachten, spielt aber in anderen Fällen keine Rolle und kann daher übergangen (bzw. evident festgestellt) werden, hier muss er geprüft werden.

Andere Punkte dieses langen Schemas spielen für diesen Fall keine Rolle, zeigen aber, dass es eine Vielzahl möglicher Unterpunkte geben kann. So z. B. das hier gezeigte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Zu den sonstigen Rechten gehören noch eine Reihe anderer Sachverhalte, die hier nicht gezeigt werden.

Wie nun damit umgehen: Es ist keine Sache von Minuten, die Prüfsystematik zu verstehen und anzuwenden. Anhand der Fakten des Falles kann man das Schema wenigstens in Gedanken verkürzen und nur die Prüfpunkte bearbeiten, die relevant erscheinen und/oder notwendig sind, solange, bis eine Lösung vorliegt. In den Übungen kann man gut "probieren" und erhält eine Bewertung, die in der Besprechung Richtiges wie auch Schwachpunkte aufzeigt. Unklare Begriffe recherchieren, fast immer findet man eine Antwort und die ggf. genannten §§ unbedingt nachlesen.

Oder Probleme hier ansprechen, es findet sich immer Unterstützung. Noch besser als hier im allgemeinen Teil kannst Du Deinen Fragen auch im Fachforum Deines Studienganges unterbringen. Oft finden sich dort schon Antworten.

Nun hoffe ich, das hilft ein Stückchen weiter ...

Viele Grüße
Kathleen
Kathleen
 
Beiträge: 642

» Fr 17. Jun 2016, 08:09

Liebe Kathleen,
vielen Dank für die ausführliche und tolle Antwort. Das hilft mir sehr!
Herzliche Grüße
Yael
Yaelly
 
Beiträge: 31
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» Fr 17. Jun 2016, 09:13

Sorry, aber eine Frage habe ich noch:
da sind Unterpunkte mit Literatur 1+2 übertitelt.
Welche Literatur ist den hier gemeint? Wo finde ich sie?
Yaelly
 
Beiträge: 31
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» Fr 17. Jun 2016, 10:45

Hallo Yaelly,

damit soll nur zum Ausdruck gebracht werden, dass es verschiedene Ansichten darüber gibt, wie die haftungsbegründende Kausalität sinnvoll eingegrenzt werden muss. Wer genau welcher Meinung ist, könntest du z. B. bei juris nachlesen (§ 823 Rn. 51 ff.), ist aber in Klausuren nicht relevant. Da geht es nur darum, dass du den Meinungsstreit überhaupt kennst, die wesentlichen Argumente nennen kannst und dich einer Meinung anschließt (praktischerweise dem BGH).

LG
Grant
 
Beiträge: 73

» Fr 17. Jun 2016, 11:47

Ah, ok verstehe.
Danke
Yaelly
 
Beiträge: 31
Wohnort: Köln


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