» Sa 18. Okt 2014, 17:56
Die Dinge liegen so:
Hinsichtlich der Möglichkeit einer Promotion bemüht sich die HFH seit geraumer Zeit um eine Zusammenarbeit mit einer Hochschule, die die Befugnis zur Promotion aufweist. Nach meinem aktuellen Kenntnisstand betrifft dies aber nicht den juristischen Themenbereich. Inwieweit diese Pläne einen Konkretisierungsgrad erreicht haben und in welchen Zeiträumen sie sich dem nähern können ist mir nicht bekannt. Ich habe von der Hochschulleitung der HFH keine neueren Informationen erhalten.
Die aktuelle Lage stellt sich für mich so dar:
Eine juristische Promotion nach meiner Vorstellung muss an oder in Kooperation mit einer deutschen Hochschule erfolgen. Die HFH selbst verfügt nicht über das Promotionsrecht, so dass eine Kooperation erforderlich sein wird.
Eine Promotion erfordert immer auch die Betreuung durch einen "Doktorvater". Dieser Wissenschaftler muss nach deutscher Tradition habilitiert sein und damit das Recht erworben haben, Absolventen in seinem Wissenschaftsbereich zu promovieren. Der Wissenschaftsbereich ist über die venia legendi, also das Lehrgebiet, umrissen, welche mit der Habilitation verliehen wird. Oft wird mit einer Habilitation nicht nur eine, sondern zugleich zwei venia legendi vergeben. Im Bereich von T@keLaw ist Prof. Dr. iur. habil. Marina Tamm zur Abnahme von Promotionen qualifiziert. Außergewöhnlicherweise verfügt sie über vier (4 !!!) venia legendi, die ihr mit ihrer Habilitation verliehen wurden. Wir sind damit personell in der Lage, unsere Studierenden zu promovieren. Prof. Tamm verfügt unabhängig von der HFH über ausreichende Kontakte zu Universitäten, um zunächst einige geeignete Kandidaten in Kooperation mit diesen Universitäten zu promovieren. Aller Voraussicht nach wird Frau Prof. Tamm ab Juli 2015 an einer Universität und damit an einer Einrichtung tätig werden, die als Einrichtung zur Promotion berechtigt ist. Es ist vorgesehen, geeigneten T@keLaw-Studierenden die Möglichkeit zu bieten, bei Prof. Tamm, die viele Module in T@keLaw als Dozentin vertritt, an dieser Hochschule zu promovieren.
Ich habe immer angestrebt, mit T@keLaw sowohl Bachelor- als auch Masterstudiengänge und schließlich auch Promotionsstudiengänge anbieten zu können. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge wird sich dies im nächsten Jahr auch in der dritten Stufe realisieren, weil Prof. Dr. habil. Tamm dann über die entsprechenden formalen Möglichkeiten verfügen wird und mittlerweile sehr eng mit T@keLaw verbunden ist.
Im Zuge dieser Entwicklung haben wir ein neues Motto für T@keLaw aufgelegt:
"Wir realisieren außergewöhnliche Ziele.... mit außergewöhnlichen Menschen." Denn ein Promotionsverfahren ist kein Selbstläufer. Die juristischen Kompetenzen müssen allgemein auf dem gehobenen Niveau des 1. juristischen Staatsexamens (Prädikat) liegen. Aus diesem Grund wird T@keLaw entsprechende Inhalte anbieten, damit die Kandidaten die Möglichkeit erhalten, dieses Niveau in allen Rechtsbereichen zu erlangen, die auch im 1. Staatsexamen geprüft werden würden. Wer sich in diesen Trainingseinheiten qualifizieren kann, hat außerhalb eines universitären Studiums das erforderliche juristische Rüstzeug für den Start auf dem Weg zum Titel "Dr. iur." erarbeitet, vorausgesetzt natürlich, ein juristischer Abschluss (LL.M. oder Staatsexamen) liegt vor. Auch hier wird das Prinzip von T@keLaw zum Einsatz kommen: Entscheidend ist die Feststellung der Kompetenz. Die Dauer der Erlangung dieser Kompetenz ist nicht entscheidend. Wer viel Zeit benötigt erhält die Möglichkeit, beliebig viele "Runden" zu drehen. Wer seine ganze Energie in das Projekt steckt, soll daran nicht gehindert werden oder Mindestfristen einhalten müssen. Entscheidend ist, ob überdurchschnittliche juristische Kompetenzen bestehen. Erst dann kann die Aufnahme in den Kreis der Promovenden und die Erstellung der Promotionsarbeit beginnen. Eine solche wissenschaftliche Arbeit erstreckt sich - als Anhaltspunkt - über 300 Seiten. Die Dauer dafür sollte zumindest mit 2 Jahren angesetzt werden. Es bedarf deshalb einer außergewöhnlichen Anstrengung, um dieses Ziel zu erreichen. Damit ist in etwa abgesteckt, was am Horizont auftaucht.
Weitere Angaben zu diesen Möglichkeiten werde ich im Januar 2015 mitteilen. Zwischenzeitliche Anfragen werde ich deshalb konsequent nicht beantworten und bitte um Verständnis dafür, auch wenn die Neugier noch so intensiv ausgeprägt sein sollte. Die heutigen Hinweise sollten ausreichen, um Klarheit über das OB zu erlangen. Da bereits so verstärkt nachgefragt wird, möchte ich meinen Studierenden den aktuellen Stand nicht vollkommen vorenthalten. Aber Angaben zum WIE folgen erst im Januar 2015.
Im Moment hat die Vervollständigung aller Lehrangebote in beiden Online-Studiengängen mit T@keLaw oberste Priorität. Wir sind für den Beginn der 3. Stufe der akademischen Abschlüsse darauf angewiesen, dass sich das Lehrangebot im Bachelor- wie auch im Masterstudiengang bewährt und auch öffentlich Anerkennung findet. Nur dann ist eine darauf aufbauende Promotion mit der erforderlichen wissenschaftlichen Wertschätzung verbunden.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
Herausgeber T@keLaw