Quereinstieg+Idee sinvoll?

Beratung aller Interessierten, die nach einer Weiterbildung mit T@keLaw suchen.

» Di 28. Jan 2014, 14:16

Hallo,

ich überlege mir seit einiger Zeit zu meiner bisherigen Tätigkeit als IT'ler ein Wirtschaftsrechtsstudium zu machen.

Kurz zu meiner Person: Bin 49 Jahre, seit Jahren Leiter in einer IT Abteilung und habe meinen beruflichen Aufstieg abgeschlossen. Nun denke ich an meine weitere Zukunft und überlege mir im IT Bereich rechtliche Beratung und Gutachten auf freiberuflicher Basis zu anzubieten. IT Recht(sunsicherheit) ist ja in aller Munde.

Nun meine Frage: Ist dies mit dem LL.B+LL.M auch rechtlich gesehen möglich (irgendwas habe ich im Kopf, dass Rechtsberatung nur von Anwälten erlaubt ist)?
Was haltet ihr grundsätzlich davon?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

Tom
Tom
 
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» Di 28. Jan 2014, 20:43

Hallo Tom,

ich denke Deine Frage zur Zulässigkeit von Rechtsberatung als späteres Berufsbild solltest Du Dir anderweitig, vielleicht sogar von einem Rechtsanwalt beantworten lassen.

Mir fällt hier spontan nämlich das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen kurz RDG ein. Meines Wissens erhältst Du mit LL.M. derzeit in Deutschland keine Rechtsanwaltszulassung. Hierfür musst Du das 2. juristische Staatsexamen nachweisen.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob das die richtige Motivation für ein solches Studium ist und denke, dass jeder seine persönlichen Gründe für die Aufnahme eines solchen hat. Insoweit ist es hier schwierig Dir eine qualifizierte Rückmeldung zu geben. Kurz: Es ist Deine Entscheidung.

Viele Grüße

Karin
karin_erika
 
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» Di 28. Jan 2014, 21:16

Hallo Karin,
hmhmm.
Ich zitiere mal Wikipedia:

Der LL.B. kann in Deutschland an einigen Hochschulen erworben werden. Er allein eröffnet jedoch nicht den Weg zum Rechtsreferendariat. Da erst mit dem zweiten Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt (als Zugangsvoraussetzung für die sog. reglementierten juristischen Berufsfelder) erworben wird, bleibt der Zugang zu den klassischen juristischen Berufen Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Notar zunächst verschlossen. Aktuell bereitet der Bundesverband der Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen e.V. allerdings eine Verfassungsbeschwerde vor, um zumindest eine teilweise Öffnung des Marktes für Rechtsberatungen bzgl. wirtschaftsrechtlicher Zusammenhänge für Juristen ohne Status eines Volljuristen zu erreichen.[1]

Es ist jedoch bereits nach aktueller Rechtslage möglich, in Verfahren ohne Anwaltszwang vor den Amtsgerichten (§ 79 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO), Verwaltungsgerichten (§ 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwGO), Arbeitsgerichten (§ 11 Abs. 2 Satz 2 und 3 ArbGG), Sozialgerichten (§ 73 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGG) und vor den Finanzgerichten (§ 62 Abs. 2 und 3 FGO) aufzutreten. Durch die genannten Vorschriften erhalten unter anderem Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen die Berechtigung, sich von ihren entsprechend bevollmächtigten Beschäftigten gerichtlich vertreten zu lassen. Das Gleiche gilt für Gewerkschaften und Sozialverbände, die als Prozessbevollmächtigte ihrer Mitglieder ihre hauptamtlichen Mitarbeiter mit der Prozessvertretung beauftragen.

In diesem Rahmen und im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes sind folglich auch die LL.B. berechtigt, klassische außergerichtliche und gerichtliche Rechtsarbeit zu leisten. Dazu gehört sowohl die Rechtsberatung als auch die Vertretung vor Gericht.

Sowas würde mir schon genügen. In wieweit Wikipedia da richtig liegt, kann ich nicht sagen.
Tom
 
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» Mi 29. Jan 2014, 06:53

Hallo Tom,

wie gesagt, ich bin der Meinung, dass Deine Frage nicht hier im Forum beantwortet werden kann. Hierzu benötigst Du eine Rechtsberatung ;) , die Du Dir besser von fachlicher Seite holst.

Viele Grüße

Karin
karin_erika
 
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» Do 13. Feb 2014, 15:42

Soll er sich die Antwort jetzt beim RA um die Ecke für 100 Euro die Stunde Erstberatungsgebühr holen ;)?

Also, erste Antwort ist schon gut.
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Ruben
 
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» Do 13. Feb 2014, 15:55

Hallo Ruben,

ich persönlich halte es für falsch hier auf so eine spezielle juristische Frage, wie sie Tom gestellt hat, konkret zu antworten. Dafür ist in der Tat der RA um die Ecke da. Schließlich geht es hier um mehr als nur Meinungsabfrage oder um Inhalte des Studiums. Es geht um konkrete Rechtsberatung und da halte ich das Forum für den falschen Ort.

Aber wenn Du möchtest....tu Dir bitte keinen Zwang an und äußere Dich hierzu.

Ich möchte keinen von irgendwas abhalten....

Viele Grüße

Karin
karin_erika
 
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» Mi 19. Feb 2014, 18:26

Wo ist denn da eine Rechtsberatung? Es geht um Studieneignung für einen bestimmten Beruf. Und hier in BRD mit L.L.B. ist der Beruf als Rechtsanwalt halt ein No Go!
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Ruben
 
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» Mi 19. Feb 2014, 23:10

Hallo, Wikipädia hat ausnahmsweise Recht mit seinen Ausführungen betreffs der Einsatzmöglichkeiten eines LL.B. Persönlich möchte ich nur feststellen, dass die Erkundigungen bei einem Rechtsanwalt bestimmt sinnvoll sind. Aber man sollte sich da keine großen Hoffnungen machen. Für Rechtsanwälte sind LL.B.`s in der Regel nur " Hilfsarbeiter". Es ist leider so. Dieser Berufszweig hält sich für besonders erlesen.
littleterminator
 
Beiträge: 3

» Do 20. Feb 2014, 08:53

Hallo,
also liegt's vielleicht eben nicht am Selbstbild der Kollegen, sondern an den rechtlichen Rahmenbedingungen...?
Grant
 
Beiträge: 73

» Do 20. Feb 2014, 15:55

Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist (in Deutschland) die Befähigung zum Richteramt, also die Ausbildung zum Volljuristen.

Als Befähigung zum Richteramt bezeichnet das deutsche Recht den Ausbildungsstand des Volljuristen. Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung für die Ausübung der folgenden juristischen Berufe:

Richter (Berufsrichter),
Staatsanwalt,
Rechtsanwalt sowie
Notar (außer Bezirksnotare in Württemberg).

Die Voraussetzungen sind definiert in § 5 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Danach erwirbt die Befähigung zum Richteramt, wer ein Studium der Rechtswissenschaft mit dem Ersten Staatsexamen abschließt („Erste Juristische Staatsprüfung“, Referendarexamen), dann eine praktische Ausbildung im Staatsdienst durchläuft (Vorbereitungsdienst oder Referendariat) und schließlich das Zweite Staatsexamen ablegt („Zweite Juristische Staatsprüfung“, Assessorexamen).

Habe eine Bekannte die ist RA bei der Top Kanzlei Gleiss Lutz in Frankfurt. Die stellen LLBs ein, sind aber mehr Zuarbeiter der RAs, jedoch sehr geschätzt.

Davon abgesehen, ist die Ausbildung zum Volljuristen vom juristischen Blickwinkel deutlich anspruchsvoller, ganz abgesehen schon von den Themen aus dem Bereich ZPO und Strafrecht. Jedoch haben wir unsere Nischen, die reichen auch für einen guten Job. Daher, keine Panik.
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Ruben
 
Beiträge: 135
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» Mo 7. Apr 2014, 22:14

HAllo liebe Kommolitonen,

bin seit Anfang März auf Take LAw und quasi auch Quereinsteiger und habe den Eindruck nix zu schnallen von dem Stoff, zumindest beim Recht. Wirtschaft geht da schon deutlich besser. Aber ich mache weiter und gebe nicht auf, denn ich habe was konkretes vor mit dem Studium.

Warum heißt der Studiengang wohl Wirtschaftsrecht, weil er auf rechtliche Situationen im Wirtschaftsbereich vorbereitet und da gibt's sicherlich eine Menge an spannenden Tätigkeiten, welche auf uns warten.

Anwalt will ich zunächst ma gar nicht werden.........-9
Mario
 
Beiträge: 2

» Di 8. Apr 2014, 16:03

Hallo Mario,

jeder neue Anfang ist wohl nicht ganz leicht. Sie sind aber nicht allein. Bitte bewerben sie sich doch für die geschlossene Gruppe und schließen Sie sich mit Ihren Kommilitonen zusammen. Stellen Sie bestimmte inhaltliche Fragen an die Community. Bei technischen Schwierigkeiten helfe ich Ihnen gern weiter.
gez. Mario Landeck
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M. Landeck
 
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