Mit dem Master beginnen während Wartezeit auf BA BWL

Beratung aller Interessierten, die nach einer Weiterbildung mit T@keLaw suchen.

» Mo 14. Okt 2013, 21:39

Hallo,
ich werde nun Ende des Monats meine Bachelorarbeit BWL abgeben und möchte danach meinen Master Wirtschaftsrecht machen. Welche Möglichkeiten habe ich denn während der Wartezeit schon sinnvoll zu starten? Ich kann mich ja noch nicht immatrikulieren, und ich würde halt auch gern schon evtl. Prüfungen ablegen. Kann ich die Brückenkurse schon machen, oder welche Möglichkeiten gibt es noch.
Vielen Dank für die ANnworten im voraus!
Viele Grüße aus München
Angelika
Angelika
 
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» So 20. Okt 2013, 13:20

Sie können als sog. Zertifikatsstudierende das Studium faktisch schon beginnen. Mit dem Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen werden Sie immatrikuliert und erhalten die Anerkennung aller bis dahin im Zertifkatsstudium erbrachten Leistungen. Das Risiko: Wenn Ihnen kein Bachelorabschluss gelingen sollte und auch alle Wiederholungsmöglichkeiten scheitern, verfügen Sie nur über zertifizierte Leistungen, nicht aber über den LL.M.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
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» So 10. Nov 2013, 16:15

Hallo,

ich warte auch bereits sehnsüchtig auf die Möglichkeit mich über das Zertifikat bereits mir Master Modulen befassen zu dürfen. Leider werde ich seit nun seit Wochen vom Studierendensekretariat ausgebremst. Lediglich die Brückenkurse sind verfügbar. Doch die will ich ja gerade nicht belegen, sondern die echten Inhalte des Studienganges. Angeblich fehlt ein Formular. Ab wann - und vor allem wie - gelange ich zu dem Zugang.

Liebe Grüße und vielen Dank!
AndyWbn
 
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» Mo 11. Nov 2013, 14:35

Ich war heute zur Besprechung - auch in dieser Angelegenheit - an der HFH. Ab Mittwoch müsste alles - eben auch formal - funktionieren.

Danke für die Geduld.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
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» Do 5. Dez 2013, 21:21

Hallo,
nun warte ich auch sehnsüchtig auf die Freischaltung, zumal ich mich für den 21.12 zur Prüfung im Brückenkurs WPR 1 angemeldet habe.
Daher meine Frage : wenn ich über das Schnupperstudium im Bachelorstudiengang das Modul WPR 1 lerne, ist das dann inhaltlich deckungsgleich
Auf jeden Fall bin ich fleißig dabei,,aber es wäre schon gut zu wissen, ob das auch zielführend ist :-)
Lg
Angelika
Angelika
 
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» Fr 6. Dez 2013, 09:36

Hallo Angelika,

ja, die Inhalte sind deckungsgleich. Sie können Sich aber auch regulär zu den Brückenkursen anmelden. Alle Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier:
http://www.online-hfh.de/home/pages/stu ... nkurse.php
gez. Mario Landeck
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M. Landeck
 
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» Fr 6. Dez 2013, 17:56

Hallo, Herr Landeck;

vielen Dank. Jetzt klappt dank telefonischer Einweisung alles prima.
Angelika
 
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