Allgemeine Fragen zu Klausuren

Beratung aller Interessierten, die nach einer Weiterbildung mit T@keLaw suchen.

» So 17. Jun 2018, 11:01

Hallo zusammen,

ich werde am 01.07.2018 meinen Masterstudiengang in Wirtschaftsrecht bei der HFH starten und habe mich derweil schon mal mit dem Schreiben eines juristischen Gutachtens beschäftigt.

Ich habe nun 3 Fragen:

1.) Wird bei Klausuren immer ein juristisches Gutachten verlangt oder kommen auch Verständnisfragen z.B. allgemeine Fragen zum Stoff dran (wie man es in der Schule kennt)? Sonst könnte es ja schwierig werden ein gute Note zu schreiben, wenn man mit dem Bearbeitungsfall seine Probleme hat...

2.)
Bei den Klausuren wird ja meist ein juristisches Gutachten verlangt. Hierbei ist die Abfolge eines 4-Schritts (TBM, Definition, Subsumtion, Ergebnis) wichtig. Muss man die Definition auswendig lernen, um sie in einer Klausur richtig zu benennen oder kann man hier auch ein Wörterbuch in der Klausur benutzen?

3.) Ich habe mich als Neuling in der Gruppe Wirtschaftsrecht angemeldet. Kann man sich hier während der Online-Klausuren (Vorprüfungsleistungen) mit anderen austauschen? Oder nutzt ihr hier die Facebookgruppe?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüße
Fabian
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Furby1989
 
Beiträge: 3
Wohnort: Freiburg Germany

» So 17. Jun 2018, 11:20

Hallo Fabian,

ich habe dir die Antworten nach der Frage eingefügt.

VG
Theovald

Furby1989 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich werde am 01.07.2018 meinen Masterstudiengang in Wirtschaftsrecht bei der HFH starten und habe mich derweil schon mal mit dem Schreiben eines juristischen Gutachtens beschäftigt.

Ich habe nun 3 Fragen:

1.) Wird bei Klausuren immer ein juristisches Gutachten verlangt oder kommen auch Verständnisfragen z.B. allgemeine Fragen zum Stoff dran (wie man es in der Schule kennt)? Sonst könnte es ja schwierig werden ein gute Note zu schreiben, wenn man mit dem Bearbeitungsfall seine Probleme hat...

Meistens wird ein Gutachten verlangt oder eine stichwortartige Begründung unter zu Hilfenahme der einschlägigen Rechtsvorschriften. Eine Abfrage wie in der Schule kommt bei den juristischen Fächern, so gut wie gar nicht vor.

2.)
Bei den Klausuren wird ja meist ein juristisches Gutachten verlangt. Hierbei ist die Abfolge eines 4-Schritts (TBM, Definition, Subsumtion, Ergebnis) wichtig. Muss man die Definition auswendig lernen, um sie in einer Klausur richtig zu benennen oder kann man hier auch ein Wörterbuch in der Klausur benutzen?

Die Defintionen brauchst du nicht auswendig zu lernen. Diese sollten im besten Fall im Gesetz stehen. Die Gesetzestexte kannst du nutzen. Wörterbücher sind ausgeschlossen. Eine Liste der zugelassenen Hilfsmittel kannst du im HFH Campus unter Dokumente dir herunterladen.

3.) Ich habe mich als Neuling in der Gruppe Wirtschaftsrecht angemeldet. Kann man sich hier während der Online-Klausuren (Vorprüfungsleistungen) mit anderen austauschen? Oder nutzt ihr hier die Facebookgruppe?

In der Facebookgruppe wird mehr interagiert als hier im Forum zu den Onlineklausuren. Empfehlen kann ich dir eine Lerngruppe zu bilden und dich mit anderen in Telefonkonferenzen, Chats oder persönlich zu treffen.

Die Möglichkeit Lerngruppen zu bilden hast du per Aufruf hier im Forum oder schließt dich einer schon bestehenden ab 01.01 oder 01.03. oder 01.06. diesen Jahres an. Unter Suche Lerngruppe findest du schon viele Aufrufe:-)

Vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüße
Fabian
Theovald
 
Beiträge: 76


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