Hilfsmittel in Klausuren

Beratung aller Interessierten, die nach einer Weiterbildung mit T@keLaw suchen.

» So 15. Nov 2015, 11:47

Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier und stelle mich daher kurz vor:
Ich heiße Katharina, gerne auch Katha, wer mag, bin 28 Jahre alt und komme aus Braunschweig. Vor kurzem habe ich an der Diploma Hochschule meinen Bachelor of Laws erhalten und möchte nun mit dem Master Studium beginnen.

Damit ich keine falschen Vorstellungen erhalte, in meinem bisherigen Bachelor Studium lag der Schwerpunkt deutlich im juristischen Bereich und somit war es selbstverständlich in den Klausuren den Schönfelder oder Beck Texte als Gesetze dabei zu haben und mit diesen zu arbeiten.

Ich gehe davon aus, dass diese "Hilfsmittel" an der HFH ebenfalls zum Standard gehören und uneingeschränkt zugelassen sind?

Danke für eure Antworten.

Viele Grüße,
Katha

P.S. Am 01.01.2016 soll es losgehen am Studienzentrum Hannover :-)
Zuletzt geändert von Katha_BS am So 15. Nov 2015, 13:25, insgesamt 1-mal geändert.
Katha_BS
 
Beiträge: 13

» So 15. Nov 2015, 12:43

Hallo und Willkommen,

Du vermutest richtig, die Gesetze sind - soweit sie verlagsseitig unkommentiert sind - zur Prüfung zugelassen und hier auch die gängigen Gesetzessammlungen.

Dir einen guten Start
viele Grüße
Kathleen
Kathleen
 
Beiträge: 642

» So 15. Nov 2015, 13:25

Hallo Kathleen,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

VG
Katharina
Katha_BS
 
Beiträge: 13

» Mo 16. Nov 2015, 09:26

Hallo Katha,

im Web Campus gibt es dazu unter "Mein Studium" -->"Material" -->"Formulare und Verfahrenshinweise" -->"erlaubte Hilfsmittel" auch eine entsprechende Handreichung.

LG
Grant
 
Beiträge: 73


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