Modul "Grundlagen des Rechts" ...und dann?

Beratung aller Interessierten, die nach einer Weiterbildung mit T@keLaw suchen.

» Fr 9. Jan 2015, 20:15

Hallo zusammen,

ich interessiere mich sehr für den Studiengang Wirtschaftsrecht (online) an der HFH.
Genau genommen sind die Anmeldeunterlagen bereits im Briefumschlag ;)

Nun zu meiner Frage:

Seit vergangenen Sonntag habe ich täglich 1-2 Stunden Vorlesungen im Knowledge-Bereich angehört (Zugang durch Gutschein im Studienführer). Nun bin ich fast mit den angebotenen Audiodateien durch, bis einschließlich Tatbestandsmerkmale SE gem. § 823 I BGB Rechtswidrigkeit habe ich alles gehört. Nur was kommt jetzt? Sind das wirklich alle Vorlesungen für dieses Modul, die mir als Gast angezeigt werden? Was mache ich wenn ich alles durchgehört habe? Das man vor der Prüfung nochmal alles ordentlich durchgehen sollte ist schon klar, aber mir kommen die Inhalte "recht dünn" vor, als dass man dazu schon eine Prüfung schreiben könnte und das Modul damit abschließt. Für das Modul sind ja immerhin 60 Std. angesetzt.

Dazu noch eine Frage explizit an die (künftigen) Mitstudenten: Wie handhabt Ihr das, lernt Ihr Modul für Modul und fangt ein neues erst nach abgeschlossener Prüfung an, oder mischt Ihr auch die Lernzeit mit verschiedenen Modulen?

Danke schonmal im Voraus und ein schönes WE!
Hannover
Christian_M
 
Beiträge: 197

» Fr 9. Jan 2015, 21:34

Hallo,

die reine Vorlesung ist ja keine 60Stunden lang. Die reine Vorlesungszeit variiert je nach Modul, es sind aber so um die 20 Stunden.

Wenn du die Vorlesung durchgehört und verstanden hast, empfehle ich dir folgendes:

1. Fälle im Practise und Exam Bereich aus der Struktur bearbeiten.
2. Gutachten zu diesen bearbeiteten Strukturen schreiben (die kannst du gern hier einstellen, dann wird dir sicherlich wer Verbesserungsvorschläge geben, sofern es etwas zu verbessern gibt)
3. Im Memorize Bereich kannst du die "Vokabeln" lernen
4. Ein Blick in die Kommentare des BGB sind auch immer recht interessant.

Zusätzlich kann man sich natürlich auch im Internet und diverser Literatur schlau machen, wenn man tiefer in das Thema einsteigen will.

Die Vorlesungen sind ja ein Grundstock, auf dem du als Student aufbauen sollst.

Gruß Benny
Unermüdliches Bemühen, das ist Studium!
Seami Motokiyo (1363 - 1443)
bhuecker
 
Beiträge: 177
Wohnort: Leopoldshöhe

» Sa 10. Jan 2015, 07:10

Die Vorlesungen sind als Einstieg gedacht. Sie haben darüberhinaus Gelegenheit, die weiteren Funktionen von T@keLaw zu verwenden. Dazu gehören nicht nur Übungen, die Teilnahme an Online-Übungsklausuren, die Memorize-Funktion etc, sondern auch das Ausprobieren von juris. In den Übungen liegen Verlinkungen zum Praxiskommentar von juris zum BGB vor, so dass bei Interesse sehr umfangreicher Lesestoff zur Verfügung steht. Der juris-Zugang wird jedoch erst nach der Anmeldung freigeschaltet.
Das Problem zu Beginn des Studiums liegt darin, die juristische Denkweise zu verstehen und selbst anwenden zu können. Darum wird ein 3-Phasen Modell erklärt, in welchem in der 3 Stufe die Technik zur Formulierung von juristischen Gutachten erfolgt. Erklärt ist aber nicht gekonnt. Es sind normalerweise zumindest 3 Monate Übung erforderlich, um das Erklärte auch zu beherrschen, obwohl es sich so einfach anhört.
Wenn weitere Kostproben erwünscht sind: Die Vorlesung WPR1 (BGB AT) ist komplett in YouTube frei verfügbar (https://www.youtube.com/user/OnlineHFH). Hier ist der Erkläranteil wesentlich höher, weil es nicht mehr um die Grundlagen, sondern um bereits recht anspruchsvolle Inhalte geht.
Viel Erfolg und viel Spaß!
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
Beiträge: 1168


Zurück zu Interessentenberatung