» So 12. Apr 2015, 07:31
Das Gegenargument überzeugt, so dass die Zahl der Zugriffe keine maßgebliche Größe für die Beurteilung der Kenntnisnahme darstellt.
Zunächst einmal ein Hinweis in der Sache: Ich hatte deutlich gemacht, dass sich juris und Beck-Online in einem Konkurrenzverhältnis befinden. Die finanziellen Beiträge der Teilnehmer für dieses Online-Studium sind im Vergleich mit anderen Studienangeboten so gering, dass es nicht möglich ist, von diesen Einnahmen auch noch die Produkte bei juris oder bei Beck zu normalen Konditionen einzukaufen. Bitte vergessen Sie nicht, dass ein Studienplatz an einer öffentlichen Hochschule mit 26.000,- Euro angesetzt wird und die Ländern im Rahmen des Bildungspaktes für jeden besetzten Studienplatz 13.000,- Euro erhalten. Hamburg erhält also für ihren Studienplatz im Bachelorstudium 13.000,- Euro und gibt davon keinen Cent an die Hochschule weiter. In Wismar erhält das Land ebenfalls die Einnahmen und gibt diese zwar an die Hochschule weiter, die Hochschule gibt sie aber nicht an den Studiengang weiter. Es ist unklar, was mit den staatlichen Geldern geschieht. Jedenfalls kommen sie nicht den Studierenden zu gute. Alle Kosten des Studiums an ihrer Hochschule müssen daher von Ihren eigenen Beiträgen finanziert werden und nur aufgrund der großen Teilnehmerzahlen in den Online-Studiengängen ist es deshalb möglich, so geringe Studienkosten anzusetzen.
Wir sind also darauf angewiesen, ein joint-venture mit den Anbietern von Rechtsdatenbanken zu verhandeln. Das ist erfreulicherweise in der Vergangenheit schon gelungen und mehr scheint mir möglich zu sein, wenn viele Studierende dahinter stehen, weil es inzwischen viele Online-Studierende gibt. Gleichzeitig aber die beiden Konkurrenten Beck-online und juris anzusprechen und zu bitten, auch zuzulassen, dass gleichzeitig ein joint-venture mit dem Konkurrenten erfolgt, ist eine wenig realistische Strategie. Das einzige Verhandlungskapital besteht darin, mit einer potentiellen Kundenliste von 1000 Studierenden die Voraussage aufzustellen, dass ein großer Teil davon später in der beruflichen Tätigkeit als Wirtschaftsjurist die Nutzung der entsprechenden Datenbank beim späteren Arbeitgeber einführen wird, weil bereits im Studium eine ausführliche Beschäftigung mit der Rechtsdatenbank stattgefunden hat. Das wird bei juris aufgrund interner Kostenstrukturen eher möglich sein als bei Beck.
Darum sieht die Verhandlungsmöglichkeit so aus:
1. Entweder sollen die Nutzungsmöglichkeiten kostenlos sein. Dann ist abhängig von der Zahl der Studierenden, die sich auf einer Mail-Liste eintragen wollen und damit als potentielle Kunden für juris einen Marktwert darstellen, eine Ausweitung des kostenlosen juris-Zugriffs vorstellbar. Wenn diese Liste aber keine 1000 Personen umfasst, wird sich der Vertrieb kaum die Mühe machen, überhaupt Gespräche zu führen angesichts von etwa 100.000 Jura-Studierenden in Deutschland.
2. Oder man kann die Konditionen für eine Massenbestellung aushandeln. Dann wäre man nicht an juris gebunden.
In beiden Fällen geht es immer um eine Gegenleistung für die erhoffte Leistung: Im ersten Fall entsteht eine Liste von Adressen, die für juris einen Wert darstellt. Die Studierenden zahlen dann nicht mit Geld, sondern mit Kundendaten, in diesem Fall mit Adressdaten und werden wahrscheinlich in ein paar Jahren von juris angeschrieben, ob es denn nicht nützlich sei, juris im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu nutzen. So könnte ich mir das jedenfalls vorstellen und weil solche Aquiseverfahren immer mit einem gewissen Prozentsatz an Erfolg in Verbindung gebracht werden können, wird der juris-Vertrieb ausrechnen, mit welchem Erfolg zu kalkulieren sein wird und ob der Gewinn die Kosten übersteigt. Deshalb würde alles davon abhängen, wie viele Studierende sich in die Liste eintragen würden. Ich hatte deutlich gemacht, dass teach-audio behilflich sein würde, das Aufstellen einer solchen Liste zu organisieren und hatte dazu die Bedingung ausgesprochen, dass sich zumindest 100 Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen hier im Forum erklären, dass sie überhaupt an einem verbesserten Rechercheangebot interessiert seien. Diese erste Hürde wurde nicht genommen. Wir sprechen also noch gar nicht von der Leistung, sich in eine Liste einzutragen und dabei Adressangaben preiszugeben, sondern lediglich von der anonymen Test-Willensäußerung, die Idee unterstützen zu wollen. Wenn das schon nicht einmal bei 100 Teilnehmern gelingt, dann habe ich allergrößte Zweifel, dass es in der zweiten Runde gelingen könnte, 1000 Teilnehmer zu erreichen.
Jetzt wird darauf hingewiesen, dass nicht genügend Teilnehmer davon erfahren haben. Das könnte eine Erklärung darstellen und dann müssen wir zunächst den Kommunikationsweg verbessern. Oder aber es ist so, dass die Anstrengung, zumindest ein "dito" ins Forum zu schreiben, den Teilnehmer zu hoch erscheint, um für Verhandlungen den Grundstein zu legen. In dem Fall kann ich nichts tun und nehme diesen Umstand einfach zur Kenntnis.
Im zweiten Fall einer möglichen Massenbestellung wird nicht mit Aktivität, sondern mit Geld bezahlt. Aber auch dann hängen die Konditionen einer Massenbestellung von der in die Waagschale der Verhandlung geworfenen Masse an Interessierten ab. Wir kommen also über Umwege auf das gleiche Problem zurück, die Passivität der Studierenden überwinden zu müssen.
Ich würde daher vorschlagen, wir überlegen uns einen Weg, die Hindernisse zu überwinden, die dazu führen könnten, dass die Teilnehmer von diesen Entwicklungen nichts mitbekommen. Dann starten wir einen neuen Versuch. Eigentlich müssen ja 100% der Teilnehmer ein "ich will" äußern, wenn es darum geht, ohne Kosten ein interessantes "mehr" an Leistung zu erhalten. Irgendwo liegt also noch ein Fehler, den wir erkennen müssen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Teilnehmer einerseits so aktive Menschen sind, dass sie sich unter Kosten für ein Studium einschreiben, ihnen dann aber andererseits die Kraft fehlen soll, ein "ich will" zu äußern. Vielleicht haben die Studierenden auch noch nicht erkannt, welche Möglichkeiten daraus erwachsen, nicht isoliert sondern gemeinsam in Erscheinung zu treten. Ich kann nur behilflich sein, Sie zu unterstützen.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -