» Mi 24. Jul 2013, 13:24
Als Dozent und Herausgeber von T@keLaw habe ich seit mittlerweile fast 5 Jahren Erfahrungen mit Nutzerverhalten in online-Studiengängen mit T@keLaw. Ich halte die Teilnahme an Übungen für ausgesprochen nützlich und der Versuch, den Zeitaufwand dafür über die Färbung von Strukturen anstelle des Verfassens von schriftlichen Gutachten zu beschränken, ist dabei hilfreich. Jetzt kommt aber eine zweite Komponente hinzu: Lösungsentscheidungen brauchen zwar nicht verschriftlicht zu werden, weil das Problem die Denkleistung und nicht die Schreibleistung ist, ABER: Es muss gelingen, dass die Teilnehmer möglichst häufig von diesem Angebot Gebrauch machen. Wenn wir zu schnell die Ergebnisse zurückliefern und - vielleicht zufällig - bekommen die Teilnehmer zu früh zu positive Rückmeldungen, dann erlahmt die Bereitschaft weiteren Übens. Wenn wir zu früh zu negative Rückmeldungen liefern, erlahmt die Übungswille durch Frustration. Deshalb hat sich aus didaktischer Sicht als bestes Mittel erwiesen, viele Angebote zur Verfügung zu stellen, aber zunächst keine Rückmeldung zu geben. Das führt zu einem Austausch unter den Studierenden, welches denn nun die richtige Lösung sei. Außerdem können wir bei der Gesamtrückmeldung ein viel präziseres Bild über den Leistungsstand abbilden, als das auf der Grundlage nur weniger Teilnahmen möglich wäre.
Aus der Sicht der Teilnehmer stellt sich die Frage ganz anders dar. Hier steht der Wunsch im Vordergrund, möglichst rasch Rückmeldungen zu erhalten.
Meine Lösung liegt darin, den Umfang der practice-Übungen zu erhöhen, um damit sofortige Rückmeldungen zu ermöglichen. An dem Konzept der Online-Klausuren im Exam-Bereich möchte ich jedoch festhalten, zumal damit in der HFH sogar positive Vornoten als weiterer Anreiz der Teilnahme erzielt werden können.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -