Hallo Herr Landeck!
Ich hätte mal eine essentielle Frage:
1. Warum benutzt kaum jemand die VOTE-Funktion?
Sie wäre optimal, um direktes Feedback zu Argumenten, Wertungen & Lösungen auszutauschen.
Sie wird ganz gut beworben in der GdR-Vorlesung aber die Gründe, dass es nicht oder kaum genutzt
zu werden scheint, könnten doch folgende sein, oder?:
a) Die Anwendung im konkreten Praxisbeispiel wird nicht hinreichend bzw. nicht im Einzelnen erläutert
b) Es stehen keine Strukuren & keine Aufgabentexte ab WPR1 zum Voten direkt in VOTE zur Verfügung
c) Man kann doch nicht erwarten, dass jeder diese selbst unter CREATE anfertigt &
d) selbst dann stellt sich mir die Frage, ob man diese dann von dort aus direkt in VOTE überführen kann.
e) Warum kann man bearbeitete Übungsaufgaben nicht in VOTE mittels Klick überführen?
f) Warum kann man die Online-Klausuren nicht (zumindest nach dem Endtermin der jeweiligen OK) nicht
direkt per Klick in VOTE überführen?
2. Im April wurde hier in einem Beitrag zugesagt, dass die Anleitung zu den Strukturen (im Anhang!) auch mal
- nach Behebung von 2 weiteren Fehlern - in die GdR-Klausur eingebaut werden soll.
Wir haben jetzt fast August. Wann wird das denn gemacht? Ich hab die Anleitung jetzt aber was ist mit den
anderen Studenten?
Ich jedenfalls fand es teilweise nicht so toll, dass z.B. in GdR von Exklusivverknüpfungen
gesprochen wird, auf die dann an späterer Stelle noch eingegangen werden sollte. Stattdessen tauchen diese
in der WPR1-Struktur für "Vertragliche Erfüllungsansprüche" einfach auf, ohne erklärt zu werden, was das ist.
3. Das Gleiche gilt für das Element "9. Juristischer Meinungsstreit"
(Merkmal: diagonal durchgestrichenes TBM-Kästchen).
Nur, dass dieses sogar schon in den Übungsaufgaben & den OKs zu WPR1 auftaucht - völlig selbstverständlich.
Hier besteht Nachbesserungsbedarf - zudem, wenn man diesen auch schon lange versprochen hat.
Das hätte auch proaktiv gleich erklärt werden sollen, um ehrlich zu sein.
Also, danke im Voraus für eine Antwort sowie für eine zeitnahe Behebung, weil es können ja nicht nur die Kommilitonen die Neulinge darüber aufklären müssen, die sich durch sowas bisher nicht haben abschrecken lassen - derartige Grundlagen, die verlangt werden und die kein "durchschnittlicher" Bürger/Student/Mensch, der nicht Logik oder Mathematik studiert, auch nicht von vornherein wissen kann, sollten doch eigentlich erst einmal erklärt werden, oder?
Nicht so ganz in Ordnung, wenn das zudem noch in Vorlesungen angekündigt wird aber dann die Aufklärung doch nicht rechtzeitig erfolgt. Ist sicherlich sinnvoll das in GdR nicht alles schon zu erklären aber in WPR1 hätte die Exklusivverknüpfung dann auch (wie versprochen & zwar rechtzeitig) erklärt werden müssen. Meinungsstreit-Element hingegen hätte bereits in GdR erklärt werden müssen, da es Bestandteil der Grund-Struktur für SE nach § 823 Abs. 1 BGB ist, die dort verlangt & abgeprüft wird.
Soll kein Gemeckere sein, sondern konkrete & konstruktive Kritik, da das Studium ja noch relativ neu ist (und ständig viel zu tun sein wird, so dass auch mal was vergessen wird oder nicht mehr bedacht wurde bzw. evtl. auch teilweise von der Priorität nach hinten rutschen musste) & außerdem damit alles so schnell wie möglich besser für alle Beteiligten wird. Vielleicht sollte die Vote-Funktion auch noch besser erklärt werden, damit sie dann auch mal so genutzt wird, wie sie innovativer- & intelligenterweise auch gedacht war.
Danke im Voraus für Ihre Rückantwort & Ihre Hilfe/Mühe!