Zweifel hinsichtlich geplanter Einschreibung...

Treffpunkt der Gast-Studenten

» Do 13. Mär 2014, 09:49

Hallo miteinander,

seit ca. 2 Wochen mache ich regen Gebrauch von meinem Gast-Account und habe bereits die "Grundlagen des Rechts" "durchgehört", alles mit der Intention, ab Mai dann regulär das Studium aufzunehmen.


ALLERDINGS komme ich mit den Übungen ( Practice-Bereich, Onlineklausuren) nicht klar, und zwar nicht aufgrund technischer Probleme sondern weil ich das Gefühl habe, in GdR in handwerklicher Sicht instruiert worden zu sein, aber diese Instrumente nicht adäquat verwenden zu können da sie nicht mit Faktenwissen unterlegt sind.

Beispiel:
Habe mich gerstern an einer Onlineklausur versucht (verfeindete Nachbarn, A schmeißt effektiven Dünger auf die schöne Wiese des Nachbarn B, Rasen wächst unschön, B kauft teures Equipment um den Täter zu überführen......)
mir ist dabei überhaupt nicht klar, ob sich der SE-Anspruch des B nicht lediglich auf den kaputten Rasen beziehen dürfte sonden auch auf Instrumente die gekauft werden, um den Täter zu identifizieren..... .
Woher soll ich wissen, ob verwendete Mittel sich auch auf die Prävention einer Rechtsgutverletzung oder die Überführung eines Rechtsgutverletzenden beziehen dürfen oder lediglich auf die DIREKTE Rechtsgutverletzung?
Ergänzend muss ich sagen, dass mir Juris leider nicht zur Verfügung steht - vielleicht würde diese Datenquelle die Lücken schließen ?!??? :?

Ich zweifel jedenfalls gerade an meinem kognitiven Vermögen, dieses Studium erfolgreich absolvieren zu können..... .

Gibt es ansonsten gute und empfehlenswerte Basisliteratur, die Menschen wie mir, die bisher keine nennenswerten Berührungspunkte mit der Rechtswissenschaft hatten, als Ergänzung zu den Hörfilmen hilfreich sein könnte?


Ich wäre sehr dankbar, wenn ich von euren Erfahrungen profitieren könnte!

LG von
Eleonore
"Der ist kein Tor, der hingibt, was er nicht behalten kann, um zu gewinnen, was er nicht verlieren kann." (Jim Elliot)
Benutzeravatar
Eleonore
 
Beiträge: 65
Wohnort: Werl / Westf.

» Do 13. Mär 2014, 11:51

Hallo Eleonore

du verlangst zu viel von dir - in einer so frühen Phase des Studiums.
In GDR1 sollst du "beweisen" dass du ein Gutachten schreiben kannst. Und damit ist gemeint, dass du weißt wie man ein Gutachen aufbaut, welche Reihenfolge man dabei prüfen muss, wie die Sätze beginnen, wie der Stil ist bzw. wann ein Gutachten beendet ist und wie man es beendet.
Du sollst die Säcketheorie anwenden können und die evidenten Tatbestandsmerkmale von den problematischen Tatbestandsmerkmalen unterscheiden können.

DAS alles ist schon eine echte Herausforderung die einiges an Übung braucht.
Damit deine Übung nicht komplett in der Theorie verläuft hat man einen "in sich geschlossenen" Paragraphen verwendet (SE-Anspruch aus § 823) an dem du deine Fähigkeit ein Gutachten zu schreiben beweisen kannst.

Klar - komplett blind solltest du nicht sein. Das heißt du musst schon wisse welche Rechtsgüter es gibt, du musst die Kausalität 1 von der Kausalität 2 unterscheiden können usw. Am besten lernst du diese Tatbestandsmerkmale, wenn du dir die Kommentierung in Juris anschaust (falls dir über den Gastzugang noch kein Juris zur Verfügung steht dann könnte ich schauen ob ich die Kommentierung einfach mal auf Word kopiere und dir per Mail zukommen lasse). Alternativ könntest du dir ein Lehrbuch kaufen - "BGB BT". Welches ist im Grund egal, du musst am Schluss schauen mit welchem du klar kommst
Eine weitere schöne Möglichkeit die TBMs zu lernen wäre z.B. eine Lerngruppe. So kann man aus dem Wissen der anderen lernen oder du bemühst das Internet und Mr. Google.

Alles in allem ist es aber wichtig, dass du nicht die perfekte LÖsung der Sachverhalte findest sondern eine argumentativ vertretbare Lösung ausarbeitest in der man erkennt dass du weißt von was du sprichst. Ich denke nicht, dass Herr Prof. Möller ein Gutachten von dir erwartet mit dem er zur nächsten Anwaltskanzlei gehen kann und es vorlegen kann als DIE Lösung für den Fall.
Also befreie dich von dem Gedanken der perfekten Lösung, überlege dir welchen Schaden du z.B. vom Schuldner zurück haben wolltest, versetze dich in die Lage der Parteien und probier dich an einem Gutachten.
Lade es hoch und ich schaue es mir gern an

Viel Erfolg und Kopf hoch. Das wird schon alles mit der Zeit. Ich kenne die Zweifel die du im Moment hast. Und heute stehe ich 1 Prüfung vor Scheinfreiheit und habe es dann doch ganz gut hin bekommen

LG
Isabel
Benutzeravatar
IsabelAlt
 
Beiträge: 505

» Do 13. Mär 2014, 14:50

Hallo Isabel,

vielen Dank für deine ermutigenden Worte!

Habe mir soeben 2 Bücher über das BGB mit ausführlicherem Einführungs-und Kommentarteil bestellt (BGB für Dummies und BGB leicht gemacht ) sowie ein Buch mit Übungen in Sachen Gutachtenstil.
Ich hoffe keinen Fehlgriff getätigt zu haben.... .

Ich würde gerne dein Angebot aufgreifen mal über ein Gutachten zu schauen - wo soll ich es reinstellen?

Eine Frage noch zum Zeitbedarf - ist es realistisch, in der "Slow-Motion" Vatiante, also bei 3 Modulprüfungen / Semester mit 10h wöchentlichem Aufwand das Studium zu schaffen?

Danke nochmal!
LG
Eleonore
"Der ist kein Tor, der hingibt, was er nicht behalten kann, um zu gewinnen, was er nicht verlieren kann." (Jim Elliot)
Benutzeravatar
Eleonore
 
Beiträge: 65
Wohnort: Werl / Westf.

» Fr 14. Mär 2014, 08:51

Hallo Elenore

ich glaube diese "BGB leicht gemacht und BGB für Dummies" Bücher bringen dich nicht wirklich weiter. Wenn ich das richtig überblicke sind das eher Bücher für Leute die ausversehen etwas mit dem Gesetz zu tun haben und es erklärt bekommen. Du brauchst eher ein Lehrbuch das dir die Materie erklärt, mit Urteilen arbeitet und Fallbeispiele hat.
Ein mögliches Lehrbuch wäre:
Brox/Walker - Allgemeiner Teil des BGB - 35 Auflage - ISBN: 9 783800 639052

Es gibt aber auch andere Verlage

10 Std. Zeitaufwand pro Woche ist durchaus ok. Wenn du kein Turbo-Student sein willst dann wird das schon passen. Und das Gutachten annst du gerne hier reinposten - ich schau es mir gern an

LG
Isabel
Benutzeravatar
IsabelAlt
 
Beiträge: 505


Zurück zu Fragen zum Gast-Studium